Kann Vermieter nach jahrelang geduldeter verspäteter Mietzahlungen den Mieter kündigen?

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Das Landgericht Berlin als Berufungsinstanz entschied am 09.12.2021 (Aktenzeichen 67 S 158/21), dass ein Vermieter, der jahrelang die verspäteten Mietzahlungen seines Mieters geduldet hat, kein Recht mehr zur Kündigung wegen Zahlungsverzuges hat, weder zu einer außerordentlichen noch zu einer ordentlichen.

Zum Hintergrund: Der Vermieter hatte rund 5 Jahre lang die verspäteten Mietzahlungen ohne Reaktion hingenommen, und erst nach ca. 5 Jahren den Mieter abgemahnt und ihm nach weiterer verspäteter Zahlung von drei Monatsmieten gekündigt. Da der Mieter trotzdem nicht auszog, erhob der Vermieter Räumungsklage, die das Landgericht zurückwies mit der Begründung, dass eine Räumungsklage drei Monate nach der Abmahnung angesichts der zuvor jahrelang geduldeten verspäteten Zahlungen nicht gerechtfertigt sei. Die weiterhin verspäteten Mietzahlungen nach der Abmahnung seien zwar neue Pflichtverletzungen, aber der Zeitraum zwischen Abmahnung und Klageerhebung zu kurz, so dass die neuerlichen Pflichtverletzungen nicht als erheblich anzusehen sind und deshalb hierauf keine Räumungsklage gestützt werden könne.

Es ist daher ratsam, einen Mieter, der seine Mietzahlungen entgegen der vertraglichen Vereinbarung zu spät zahlt, rechtzeitig spätestens nach der zweiten Zahlung abzumahnen und ihm im Wiederholungsfall sofort zu kündigen.  Einem nachlässig zahlenden Mieter ist anzuraten, spätestens nach der vermieterseitigen Abmahnung künftig auf pünktliche Mietzahlungen zu achten.


Sollten Sie von einem ähnlich gelagerten Fall betroffen sein, können Sie gerne eine Termin in unserer Kanzlei vereinbaren.


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