kein Fahrverbot nach Schema F bei Geschwindigkeitsübertretung innerorts

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Wenn bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung keine eindeutig innerstädtische Lage gegeben war und der Betroffene gut verteidigt wird, dann kann kein Regelfahrverbot nach "Schema F" verhängt werden. 

Vielmehr besteht die Aussicht, dass ein von der Behörde verhängtes Fahrverbot trotz erheblicher und nachgewiesener Geschwindigkeitsüberschreitung aufgehoben wird.

Das hat uns jetzt das OLG Dresden mit Beschluss vom 08.02.2022, Az.: 23 Ss 11/22 (B) bescheinigt:

Unser Mandant soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts um 36 km/h überschritten haben. Deswegen wurde er nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom Amtsgericht zu einer Geldbuße von 160,00 Euro und zu einem Fahrverbot für die Dauer von 1 Monat verurteilt.

In den Urteilsgründen setzte sich das Gericht nicht mit unseren Ausführungen zu den Spezifika der Örtlichkeit auseinander.

Auf die durch uns eingelegte und begründete Rechtsbeschwerde hin wurde das Urteil deswegen im Rechtsfolgenausspruch - also gerade auch das Fahrverbot - aufgehoben und zurückverwiesen. Im Beschluss des OLG Dresden heißt es:


"Das Amtsgericht hat die vorstehend erörterte Problematik offensichtlich verkannt, zumindest keine Ausführungen hierzu gemacht. Es hat lediglich zur Begründung des Nichtabsehens von einem Fahrverbot ausgeführt, dass 

    "Anlass hiervon (von einem Fahrverbot) Abstand zu nehmen,         nicht ersichtlich und auch verfahrensgegenständlich nicht             vorgetragen ist."

was wiederum den Rückschluss zulässt, dass das Amtsgericht die Einlassung des Betroffenen nicht wahrgenommen oder verkannt hat."








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