Kein illegaler Aufenthalt bei Anspruch auf Duldung

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Der Aufenthalt eines Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland ohne Reisepass und Aufenthaltstitel ist nach dem Aufenthaltsgesetz strafbar.

Nicht selten kommt es vor, dass die Ausländerbehörde zu Unrecht davon ausgeht, dass kein Anspruch auf einen Aufenthaltstitel besteht und Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft beantragt dann in vielen Fällen bei dem zuständigen Amtsgericht einen Strafbefehl, d.h. es kommt zunächst ohne gerichtliche Verhandlung zu einer Verurteilung wegen illegalen Aufenthalts. Hier gegen muss dann Einspruch eingelegt werden, da ansonsten die Verurteilung rechtskräftig wird.

In einem hier vertretenen Fall, hatte sich nach der Erhebung der Anklage herausgestellt, dass der Angeklagte im maßgeblichen Zeitraum einen Anspruch auf eine Duldung hatte. Das Amtsgericht Frankfurt am Main sprach den Angeklagten daraufhin vom Vorwurf des illegalen Aufenthalts frei.

Die Entscheidung im Volltext können Sie auf unserer Homepage www.khan-lang.de einsehen.


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