Keine Ablehnung des Asylantrages in Deutschland als unzulässig bei vorherigem Asylverfahren in Norwegen oder Island.

  • 1 Minuten Lesezeit

#Asylantrag unzulässig #Asylantrag Norwegen #Asylantrag Island # Urteil EuGH #Ablehnungsbescheid BAMF #Klage gegen Ablehnungsbescheid

In Deutschland gestellte Asylanträge, die zuvor in Norwegen oder Island abgelehnt wurden, dürfen laut einem Urteil des EuGH nicht als Asylfolgeantrag behandelt werden. Die BRD muss Anträge inhaltlich prüfen 

Norwegen und Island nehmen zwar an Teilen des europäischen Asylsystems teil, können aber nicht einem Mitgliedsland der EU gleichgestellt werden. Vorstehendes hat der Europäische Gerichtshof in einem Verfahren klargestellt, in welchem ein Iraner gegen einen Ablehnungsbescheid des BAMF geklagt hatte.

Folge der Klarstellung ist, die deutschen Behörden Anträge auf internationalen Schutz auch dann inhaltlich prüfen müssen, wenn der Antragsteller bereits zuvor in Norwegen oder Island ein Asylverfahren durchlaufen hat. Lehnt das BAMF einen Asylantrag als unzulässig ab, ist dieser Ablehnungsbescheid rechtswidrig und muss aufgehoben werden. 

Das Urteil des EuGH ist sehr aktuell (Urt. v. 20.5.2021, Rs. C-8/20) und führt dazu, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sehr viele zu Unrecht ergangenen Bescheide aufheben muss. Hebt das BAMF den Bescheid nicht von sich aus auf, sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Wird der zu Unrecht ergangene Bescheid aufgehoben, muss das BAMF den Antrag auf internationalen Schutz inhaltlich voll überprüfen. Wird der Antrag anerkannt wird dem Betroffenen ein Aufenthaltstitel erteilt. Wird der Antrag erneut abgelehnt, können die Betroffenen gegen den neuen Ablehnungsbescheid Klage erheben.

Eine Klage kann unter Umständen vor einer Abschiebung schützen. Betroffenen sollten sich über ihre Möglichkeiten beraten lassen.


Julian Jakobsmeier

Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Medizinrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Julian Jakobsmeier

Beiträge zum Thema