Kindesunterhalt -Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle bei hohem Elterneinkommen

  • 1 Minuten Lesezeit

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 16.09.2020, XII ZB 499/19 entschieden, dass die Düsseldorfer Tabelle bei günstigen Einkommensverhältnissen der Eltern bis zur Grenze von EUR 11.000.- (bereinigtes Nettoeinkommen) fortgeschrieben werden kann. 

Bis zu dieser Entscheidung war es rechtlich nicht anerkannt, die DT einfach um weitere Einkommensgruppen fortzuschreiben. Das heißt, ab einem Einkommen von EUR 5.501.- sind in der DT keine Bedarfssätze mehr ausgewiesen.

Bei höherem Einkommen wurde bis dato auf eine Bemessung "nach den Umständen des Einzelfalles" hingewiesen, die zu einer konkreten Bedarfsbemesssung unter Berücksichtugung der Darlegungs-und Beweislast führte. D.h. derjenige, der Kindesunterhalt begehrt, musste konkret darlegen welche monatlichen Ausgaben das Kind hat und dies auch belegen.

Dies könnte sich nun bald ändern. Bei einer Fortschreibung der DT bis zu einem Elterneinkommen von EUR 11.000.- monatlich, wird die konrete Darlegungslast entfallen und sich bei höheren Einkommensverhältnissen eine Erleichterung für den Kindesunterhaltsanspruch ergeben.

Aktuell ist im Gespräch, die Fortschreibung z.B. um weitere 10 Stufen zu EUR 550.- mit jeweiliger Erhöhung um 8 % vorzunehmen.

So würde sich z.B. in der 20. Stufe bei einem Einkommen von 10.401 - 11.000 in der AST 1 ein Unterhaltsbetrag von EUR 944.-, in der AST 2 ein Unterhaltsbetrag von EUR 1.083.-, in der AST 3 ein Unterhaltsbetrag von EUR 1.268 und in der AST 4, ab Vollendung des 18.LJ, ein Unterhaltsbetrag von EUR 1.354.- ergeben. Das entspricht 240 % des Mindestunterhalts.

Es gibt jedoch auch Stimmen, die diese Erhöhung für nicht sachgerecht halten und nur für eine moderate Ergänzung der DT auf insgesamt 15 Einkommensgruppen mit einem Höchstsatz von 200 % des Mindestunterhalts plädieren. Das kann dann schon einmal pro Kind einen Unterschiedsbetrag zwischen ca. EUR 100 und EUR 200 ausmachen.

Wie die Düsseldorfer Tabelle 2022 letztendlich aussehen wird, bleibt noch abzuwarten.

Informieren Sie sich rechtzeitig zum Jahresende über die neuste Entwicklung.

Ihre 

Tanja Del Negro

Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Tanja Del Negro

Beiträge zum Thema