Kirchensteuer sparen bei Abfindung

  • 1 Minuten Lesezeit

Auf eine Abfindung wegen des Verlusts des Arbeitsplatzes muss nicht nur Einkommensteuer, sondern auch Kirchensteuer gezahlt werden (wenn Sie Mitglied in einer Kirche sind). Sie können aber einen Teil der Kirchensteuer zurückerhalten, Sie müssen nur einen Antrag stellen. Die meisten Kirchen erstatten daraufhin die Hälfte der Kirchensteuer.

Voraussetzungen der Erstattung der Kirchensteuer

  • Sie dürfen nicht aus der Kirche ausgetreten sein, wenn Sie den Antrag stellen.
  • Sie können den Antrag frühestens im Folgejahr nach der Abfindungszahlung stellen. Denn Sie benötigen dafür den Einkommensteuerbescheid des Vorjahres.
  • Ihr Einkommensteuerbescheid muss bestandskräftig sein. Wenn Sie keinen Einspruch dagegen eingelegt haben, dann wird der Bescheid einen Monat nachdem Sie Ihn erhalten haben, bestandskräftig.
  • Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen. Das ist formlos möglich. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Kirchensteuerstelle Ihrer Kirche. Diese sind z.B. in Nordrhein-Westfalen beim Landeskirchenamt (ev.) oder den Bistümern (kath.) angesiedelt. Auch in der Rechtsbehelfsbelehrung am Schluss Ihres letzten Einkommensteuerbescheids finden Sie die zuständige Kirchensteuerstelle.

Kirchenaustritt - Häufig nicht effektiv

Sie sollten sich es gut überlegen und nachrechnen, wenn Sie wegen der Kirchensteuer aus der Kirche austreten wollen. Als Grundlage für die Kirchensteuerberechnung wird die Einkommensteuer des gesamten Jahres herangezogen. Erst danach wird der Jahreskirchensteuerbetrag auf die Monate der Kirchenzugehörigkeit heruntergerechnet.

Ein einfaches Rechenbeispiel:

Sie müssen wegen der Abfindung 25.000,-- EUR Einkommensteuer für das gesamte Jahr zahlen. Der Kirchensteuersatz beträgt 9%; also fallen 2.250,-- EUR für das gesamte Jahr an. Endete Ihre Kirchenmitgliedschaft zum 30.06., dann verbleiben 1.125,-- EUR. Es wird also nicht nur die bis zum 30.06 gezahlte Einkommensteuer als Rechenbasis für die Kirchensteuer verwendet.










Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marc Traphan

Beiträge zum Thema