Klage auf Asyl: Wenn Sie einen negativen Bescheid erhalten

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Theoretisch ist das Asylverfahren recht einfach:

1. Der Flüchtling kommt nach Deutschland und stellt einen Asylantrag

2. Er bekommt einen Termin für seine Anhörung / Interview

3. Es ergeht ein Bescheid über seinen Asylantrag

4. Gegen einen negativen Bescheid kann der Asylantragsteller Klage erheben.

Der wichtigste Teil des Asylverfahrens ist die Anhörung. Oft kommt es während der Anhörung zu Problemen und Missverständnissen. Etwa wenn Dolmetscher/innen nicht exakt dieselbe Sprache oder einen anderen Dialekt sprechen und es zu Übersetzungsfehlern kommt. Auch bei Anhörer/innen kommt es schnell zu Missverständnissen, etwa weil es für die Angehörten unverständlich ist, wenn ihnen detaillierte Fragen zu Kleinigkeiten gestellt werden, während ihnen selbst wichtig erscheinende Fluchtbegründungen kaum Beachtung finden. Daher ist ein Anwaltsbesuch vor der Anhörung immer ratsam. Dieser kann den Antragsteller auch zur Anhörung begleiten.

Wird ein Asylantrag (teilweise) abgelehnt, besteht immer die Möglichkeit, die behördliche Entscheidung durch das zuständige Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen. Das heißt, der Asylsuchende kann gegen die Ablehnung vor Gericht klagen.

Welches Gericht zuständig ist, ergibt sich aus der dem Bescheid beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung. Um wirksam Klage bzw. einen Eilantrag einzureichen, besteht in der ersten Instanz, also vor dem Verwaltungsgericht, grundsätzlich kein Anwaltszwang. „Notfalls“ kann die Klage deshalb auch alleine eingereicht werden, insbesondere um zu verhindern, dass die Frist verstreicht. Da die/der AsylantragstellerIn der/die Kläger/in ist, ist es wichtig, dass die Klage ihre/seine Unterschrift trägt.

Die Klage muss nicht sofort begründet werden. Doch ist es sinnvoll und anzuraten einen fachkundigen Anwalt/in hierfür hinzuziehen. Die/Der AntragstellerIn sollte hierfür mindestens den BAMF-Bescheid mitbringen, gegen den sie/er vorgehen will. Eine Klagebegründung sollte i.d.R. innerhalb von 4 Wochen nachgereicht werden.

Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens gegen einen ablehnenden Asyl- oder sog. Dublin-Bescheids können wir Ihnen gerne in einer eingehenden Beratung einschätzen. Wichtig hierfür ist, dass Sie uns umgehend nach Erhalt eines Bescheids kontaktieren. Gerne helfen wir gegen einen ablehnenden Bescheid vorzugehen.


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