Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte sinnvoll?

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Ein Arbeitnehmer erhält eine Abmahnung und fühlt sich ungerechtfertigt behandelt. Oft soll mit Hilfe eines Rechtsanwaltes die Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden.

Auf außergerichtliche Aufforderung erfolgt Entfernung durch den Arbeitgeber nicht. Es müsste demnach geklagt werden – oder ?

Aus meiner Sicht ist es oft nicht sinnvoll, gegen eine Abmahnung gerichtlich vorzugehen.

Bekommt der Arbeitnehmer vor Gericht nicht recht, hat er nun eine „gerichtsfeste“ Abmahnung in seiner Personalakte.

Ohne gerichtliches Vorgehen verbleibt die Abmahnung zwar auch in der Personalakte, aber ohne dass die Rechtmäßigkeit feststeht.

Im Falle einer verhaltensbedingten Kündigung ist auch die vorangegangene Abmahnung – als Voraussetzung für die Kündigung – auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Hier hat der Arbeitgeber durch Zeitablauf etc. oft ein Beweisproblem.

Gerade bei offensichtlich mangelhafter Abmahnung, sei es in tatsächlicher, formaler oder rechtlicher Hinsicht, kann selbst ein gewonnener Prozess nachteilig sein, da der Arbeitgeber seitens des Gerichts letztlich eine Arbeitsanweisung für eine ordnungsgemäße Abmahnung erhält und üblicherweise die gleichen Fehler nicht noch einmal machen wird.

Als Arbeitnehmer sollte man lediglich eine Gegendarstellung zur Personalakte zu geben und ggf. Beweismittel sichern, z.B. durch Aktennotizen, Kopien relevanter Vorgänge, schriftliche Zeugenaussagen etc.


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