Körperverletzungsdelikte in der Türkei

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Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder ihre Gesundheit schädigt bzw. ihre körperliche Unversehrtheit verletzt, wird bestraft. Vorsätzliche Körperverletzung wird bestraft und der türkische Gesetzgeber ordnet die Strafbarkeit der fahrlässigen Körperverletzung an. Wird eine vorsätzliche oder fahrlässige Tat in der Türkei begangen und dadurch eine andere Person verletzt, kommt das türkische Strafgesetzbuch zur Anwendung.

Einfache vorsätzliche Körperverletzung wird gem. Art. 86 mit einer Strafe von einem Jahr bis zu drei Jahren geahndet. Jedoch wird eine leichtere Strafe verhängt, wenn die vorsätzliche Körperverletzung bei einer Person Auswirkungen hat, die so leicht sind, dass sie mit einem einfachen ärztlichen Eingriff beseitigt werden können. In diesem Fall wird, auf Antrag des Opfers, eine Strafe von vier Monaten bis zu einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe verhängt.

Als besondere vorsätzliche Körperverletzung werden die Taten gesehen, die gegen einen Verwandten aufsteigender oder absteigender Linie, gegen den Ehegatten, Bruder oder die Schwester, gegen eine Person, die wegen ihres körperlichen oder geistigen Zustands wehrlos ist, gegen eine Person wegen der Erfüllung ihrer Amtspflicht, unter Missbrauch des Einflusses eines Amtsträgers, mit Waffen, begangen werden. Da besondere vorsätzliche Körperverletzung kein Antragsdelikt ist, ist hierbei keine Antragstellung nötig und hierbei wird die Strafe um die Hälfte erhöht. Eines Strafantrags bedarf es nicht.

Beim Thema Körperverletzung und strafrechtliche Vertretung/Verteidigung in der Türkei stehen wir Ihnen telefonisch zur Verfügung.

Rechtsanwalt Doz. Dr. iur. Ercan Yasar

E-Mail: ercanyasar279@gmail.com

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