"kostenlos" Punkte in Flensburg löschen und Bußgelderstattung bekommen

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Sind Sie in der Vergangenheit wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Messgerät Leivtec XV3 gemessen und zu einem Fahrverbot verurteilt worden? Dann ist es möglich die Punkte löschen zu lassen und das Bußgeld erstattet zu bekommen.  Die Kosten werden in der Regel der Staatskasse auferlegt. Dieses ist darin begründet, dass eine Vielzahl von Gerichten davon ausgeht, das es sich um ein nicht standardisiertes Messverfahren handelt. Hierzu sind zwischenzeitlich eine Vielzahl von Urteilen ergangen. Da eine Vielzahl von Verfahren zwischenzeitlich abgeschlossen sind, muss für ein erfolgreiches Vorgehen die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist für gerichtlich beendete Verfahren möglich. Ebenso ist die Wiederaufnahme des Verfahrens für bereits abgeschlossene Verfahren vor der Bußgeldbehörde möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die Geldbuße mindestens 250€ betragen haben muss oder ein Fahrverbot von einem Monat verhängt worden ist. Ferner darf das Verfahren noch nicht länger als 2 Jahre rechtskräftig beendet worden sein. In der der Regel werden die Kosten für das Wiederaufnahmeverfahren von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung ist das auch nicht weiter tragisch. Die Kosten für das Wiederaufnahmeverfahren werden in aller Regel der Staatskasse auferlegt. Sie können im Prinzip nur gewinnen (Punkte gelöscht und Bußgelderstattung) also zögern Sie nicht. Für weitere Infos stehe ich gerne zur Verfügung.



Foto(s): Matthias Gelhaus

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