Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit vermeiden

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Wenn einem Fahranfänger z.B. eine Geschwindigkeitsverstoß oder ein Abstandsunterschreitung vorgeworfen wird, droht schnell eine Verlängerung der Probezeit und ein kostenpflichtiges Aufbauseminar. Hier gilt es richtig zu agieren. Ich konnte in der Vergangenheit Fahranfänger in dieser Situation schon häufiger helfen. Es konnte ein punktebewehrter Eintrag in "Flensburg" verhindert werden. Somit war auch kein kostenpflichtiges Aufbauseminar notwendig. Mit einer gewissen Argumentation lassen sich Gerichte, insbesondere -Jugendbußgeldrichter- zu einer Einstellung des Verfahrens oder zu einer Reduzierung der Geldbuße lediglich in den Verwarngeldbereich überreden. Der Betroffene muss dann lediglich 3-4 Fahrstunden bei einer Fahrschule seiner Wahl nehmen und diese dem Gericht binnen einer bestimmten Frist nachweisen. Hintergrund hierfür ist, dass bei Jugendlichen und Heranwachsenden nicht die Bestrafung sondern der Erziehungscharakter im Vordergrund steht. Aber auch bei Erwachsenen Fahranfänger konnte ich die Gerichte schon zu einer Einstellung bewegen. In einem Fall konnten ich sogar einen Berufskraftfahrer mit dieser Argumentation vor dem 8ten Punkte bewahren. Dieser Punkt hätte ansonsten die Entziehung der Fahrerlaubnis zur zwingenden Folge gehabt. Damit wäre der Mandant nicht nur die Fahrerlaubnis sondern auch seine Arbeitsstelle als Berufskraftfahrer los gewesen. Wie an diesen Beispiele zu erkennen ist, es muss nur früh genug agiert bzw. die Weichen gestellt werden. Dann besteht die Möglichkeit, dass der Zug in die richtige Richtung fährt. In aller Regel werden die Kosten durch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgedeckt.

Foto(s): Matthias Gelhaus

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