Krank wegen der Arbeit? Machen Sie DAS sofort! (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Viele Arbeitnehmer macht der Job krank. Hinzu kommt oft Mobbing und Bossing, denn es sind vielfach die geschwächten und leistungsschwachen Arbeitnehmer, die über kurz oder lang zur Zielscheibe werden. Was aber kann man als betroffener Arbeitnehmer dagegen tun? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:


Rückenbeschwerden, Hörschäden, Kopfschmerzen: Die Liste an Erkrankungen, die im Laufe des Arbeitslebens zunehmen, ist lang. Solche Beschwerden haben regelmäßig einen Einfluss auf die Arbeitsqualität. Wer aber Leistungsschwach und schlecht gelaunt ist, den will der Chef bald nicht mehr haben, was nicht selten Mobbing und systematisches Bossing durch den Chef nach sich zieht.


Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen ihren Job in dieser Situation behalten. Lieber erdulden sie körperliche Schmerzen und Geringschätzung, als dass sie die Arbeitslosigkeit riskieren. Viele haben Angst, nie wieder einen vergleichbaren Job zu bekommen.


Doch haben Arbeitnehmer hier eine stärkere Position, als viele annehmen. Das jedoch nur, wenn sie Kündigungsschutz haben. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind durch das Kündigungsschutzgesetz vor einer unbegründeten Kündigung geschützt: Wenn sie länger als sechs Monate bei einem Arbeitgeber arbeiten, der regelmäßig mehr als zehn Vollzeitmitarbeiter beschäftigt. Wer aber so abgesichert ist, kann in die Offensive gehen und seine Rechte dem Arbeitgeber gegenüber geltend machen, regelmäßig ohne befürchten zu müssen, sofort seinen Arbeitsplatz zu verlieren.


In einer gesundheitlichen Überforderungssituation wehrt man sich wirkungsvoll gegen Bossing und Ausgrenzung, indem man seinen Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz geltend macht. Dieser beruht auf der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer. Wird also ein Arbeitnehmer krank und hat das möglicherweise auch etwas mit dem Arbeitsplatz zu tun, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Arbeitsverhältnis leidensgerecht zu gestalten. Diesen Anspruch kann der Arbeitnehmer gerichtlich einklagen. 


Wie kann man diesen Anspruch geltend machen? Was lässt sich damit erreichen? 


Schauen wir uns den Fall an, in dem ein Arbeitnehmer gebosst, also vom Chef systematisch mürbe gemacht wird. Hier kann man oft den Zusammenhang zwischen dem Bossing und einer Erkrankung des Arbeitnehmers, beispielsweise ein psychisches Leiden, herstellen. Aufgrund des Anspruchs auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz könnte der Arbeitgeber verpflichtet sein, den Chef an einen anderen Standort zu versetzen. Dies ließe sich vor Gericht einklagen. Gleiches gilt für den mobbenden Kollegen. Auch hier kann man den Arbeitgeber anwaltlich auffordern, den Mitarbeiter auf einen anderen Arbeitsplatz zu versetzen. Besteht der Anspruch mitsamt seinen Voraussetzungen, muss der Arbeitgeber dem aufgrund seiner Fürsorgepflicht gegenüber dem gemobbten Arbeitnehmer grundsätzlich nachkommen und den mobbenden Kollegen versetzen.


Auch wenn solche Ansprüche vor Gericht schwer durchsetzbar sind: Beim Arbeitgeber verursachen sie regelmäßig erhebliche Unruhe. Die meisten Arbeitgeber wollen solche Themen schnell vom Tisch haben. Viele sind bereit, dem Arbeitnehmer eine hohe Abfindung zu zahlen, damit er freiwillig geht.


Fachanwaltstipps für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Überlegen Sie es sich gut, bei einem Arbeitgeber zu bleiben, der Sie nicht wertschätzt und darüber hinaus auch noch Bossing betreibt. Ihre Gesundheit sollte Ihnen am wichtigsten sein. Eine Abfindungslösung ist meist die beste Alternative: Sie kommen aus einer Lage heraus, die Sie buchstäblich krank macht, und Sie erhalten ein sattes Startkapital.


Jegliche Verhandlung, gerichtliche Klage und die Geltendmachung von Ansprüchen sollten Sie immer einem erfahrenen und auf Abfindung und Kündigung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht überlassen. Ich empfehle, dass Sie Ihre Situation, Ihre Rechte und die weitere Vorgehensweise mit einem Experten oder einer Expertin besprechen, wenn Sie erste Anzeichen von Bossing an Ihrem Arbeitsplatz erleben beziehungsweise wegen Ihrer Arbeitsbedingungen anhaltend krank geworden sind.


Sind Sie wegen Mobbings und Bossings krank geworden? Wollen Sie Ihren Arbeitsplatz mit einer Abfindung hinter sich lassen? Wollen Sie für einen leidensgerechten Arbeitsplatz kämpfen? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung und zum Aufhebungsvertrag?


Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.


Bundesweite Vertretung


Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 


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