Krankenkasse fordert Versicherten auf, Antrag auf Reha zu stellen und droht mit Entfall des Krankengeldanspruchs

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Sie sind seit einiger Zeit arbeitsunfähig erkrankt, erhalten Krankengeld und haben von Ihrer Krankenkasse ein Schreiben mit etwa folgendem Text erhalten:

"Nach einem uns vorliegenden ärztlichen Gutachten ist ihre Erwerbsfähigkeit gegenwärtig erheblich gefährdet bzw. gemindert. Aus diesem Grund bitten wir Sie, medizinische Leistungen zur Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu beantragen, § 51 Abs. 1 SGB V.

Diese Leistungen haben das Ziel, Ihren Gesundheitszustand soweit zu bessern, dass Sie wieder eine Erwerbsfähigkeit aufnehmen können. Sie sollen auch bestehenden Risiken für Ihre Gesundheit entgegenwirken.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Krankengeldanspruch entfällt, wenn Sie den Antrag nicht innerhalb von zehn Wochen nach Erhalt dieses Schreibens stellen.

Soweit die Rehabilitationsmaßnahme nicht erfolgreich war oder eine erfolgreiche Rehabilitation von vornherein nicht zu erwarten ist, wird der Rentenversicherungsträger aufgrund Ihres Antrages prüfen, ob Ihnen gegebenenfalls Erwerbsminderungsrente zuzubilligen ist. Ihr Antrag auf medizinische Leistungen zur Rehabilitation gilt dann als Rentenantrag, § 116 Abs. 2 SGB VI."

Grundsätzlich hat ein Versicherter Anspruch auf Krankengeld bis zur Höchstdauer von 76 Wochen unter Anrechnung der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Was tun, wenn Ihnen mit dem Entfall ihres Krankengeldanspruchs gedroht wird?

Sie können prüfen, 

- ob ein ärztliches Gutachten zu Ihrer Erwerbsfähigkeit in Ihrem Fall tatsächlich eingeholt wurde? 

Hierbei ist eine aktuelle Befunderhebung, Aussagen zu Ihren konkreten Leistungseinschränkungen und zu deren voraussichtlicher Dauer erforderlich.

Hierzu sollten Sie vorab Akteneinsicht nehmen.

- ob Sie - bevor Ihnen der Bescheid übersandt wurde - angehört worden sind bzw. die Anhörung nachgeholt wurde?

- ob die Krankenkasse ihr Ermessen ausgeübt hat? 

Denn bei § 51 Abs. 1 SGB V handelt es sich um eine "Kann-Vorschrift"

- ob Sie zum Zeitpunkt der Entscheidung rehabilitationsfähig waren?


Gerne stehe ich Ihnen für eine Erstberatung bzw. beim Einlegen von Rechtsmitteln zur Verfügung.






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