Kreditkartenbetrug? Aktuelle Urteile und News vom Anwalt (Fachanwalt Bankrecht)

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Die Fallzahlen von Kreditkartenbetrug sind in den letzten Jahren massiv gestiegen. Die Polizei warnt im Rahmen ihrer Präventionstätigkeit seit Jahren über die perfiden Tricks und Maschen der immer dreister auftretenden Kriminellen.

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/ec-und-kreditkartenbetrug/

Auch die Verbraucherzentralen warnen seit Jahr und Tag über die immer raffinierteren Betrugsmaschen im Netz.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Eser, 20 Jahre Berufserfahrung, sollten  geschädigte Bankkunden jedoch nicht die Hoffnung aufgeben und den juristischen Nahkampf mit den Banken und Sparkassen nicht scheuen.

Denn immer mehr Gerichte verurteilen die Banken und Sparkassen auf Rückzahlung der nicht autorisierten Abbuchungen.

So hat beispielsweise aktuell das Landgericht Köln der Klage  eines Sparkassenkunden Recht gegeben und die Sparkasse zu Rückzahlung der betrügerischen Abbuchungen in Höhe von 14.000 EUR verdonnert, Urteil vom 08.01.2024, Az. 22 O 43/22.

Dem Sachverhalt lag ein sogenanntes Spoofing zugrunde. Die Kriminellen hatten nämlich dort die Identität der Sparkasse vorgetäuscht und so Zugang zu den Daten des Kunden erhalten.

Auch das Landgericht Berlin hatte  beispielsweise  mit Urteil vom 20.09.2023 (Az.: 10 O 193/22) die Deutsche Kreditbank AG verpflichtet, ihrem Kunden die ihm Rahmen eines Online Banking Betruges unrechtmäßig abgebuchten Beträge nebst Anwaltskosten zu erstatten.

Es gibt weitere zahlreiche Urteile die geschädigten Bankkunden recht gegeben und die Banken und Sparkassen zur Rückzahlung der nicht autorisierten Abbuchungen verurteilt haben.

Diese Urteile zeigen das geschädigte Bankkunden nicht schutzlos dastehen und sich juristisch efolgreich wehren können.

Denn die Chancen stehen im Einzelfall nicht schlecht, dass der Zahlungsdienstleister also die Bank bzw. Sparkasse, die betrügerisch abgebuchten Beträge wieder zurückerstatten muss.

Nach der Rechtsauffassung von Rechtsanwalt Eser ist nämlich die Gesetzeslage eindeutig, denn gemäß § 675 u BGB ist nämlich der Zahlungsdienstleister (ZDL) im Falle eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs  von Gesetzes wegen verpflichtet, dem Zahler den Betrag durch Buchung einer entsprechenden Gutschrift wieder gut zu schreiben also den abgebuchten Bertrag zurück zu erstatten.

Nur wenn die Bank nachweisen könnte, dass der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, könnte der Bank möglicherweise ein aufrechenbarer Schadensersatzanspruch nach § 675 v BGB zustehen. Insoweit liegt hier aber die sogenannte Darlegungs- und Beweislast auf Seiten der Bank.

Nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser,20  Jahre Berufserfahrung,  kommt es aber dennoch häufig vor, dass Zahlungsdientsleister bzw. Kreditkartenunternehmen ihren Kunden, die Opfer von Online-Kreditkartenbetrug geworden sind, die Rückerstattung der abgebuchten Beträge grundlos  verweigern.

In solchen Fällen sollte ein auf Bankrecht spezialisierter Fachanwalt aufgesucht werden. Denn die Rechtslage ist zunächst auf Seiten des geschädigten Bankkunden.

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Foto(s): Kemal Eser

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