Künast – Erfolg gegen Falschzitat

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Renate Künast gewinnt vor dem OLG Frankfurt (Beschl. v. 16.04.2020 – 16 U 9/20) gegen einen Blogger, der ihr ein Zitat in den Mund legte, welches sie so nie abgegeben hatte.

Was hat der Blogger über Renate Künast geschrieben?

Ein Blogger hat auf einem sogenannten SharePic auf Facebook den Kopf von Renate Künast gezeigt und geschrieben: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist Sex mit Kindern doch ganz o. k. Ist mal gut jetzt.“ Es wirkt so, als hätte Frau Künast das tatsächlich so gesagt. Ihr wahres Zitat lautet aber: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist“. Daher wehrt sie sich nun gegen den Post.

Was entschied das OLG Frankfurt zu dem Bild?

Rechtsanwalt Guido Kluck erklärt: „Das OLG Frankfurt entschied, dass das Bild das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 Abs, 1, Art. 2 Abs. 1 GG verletzt, da hier unrichtige Wiedergaben einer Äußerung vorliegen. Der Blogger behauptet Tatsachen, die nicht richtig sind. Daher kann er sich auch nicht auf seine Meinungsfreiheit berufen.

Die Aussage von Renate Künast wurde damals tatsächlich im Rahmen einer Debatte um sexuelle Handlungen getroffen, dennoch darf der Blogger seine Interpretation nicht als Zitat wiedergeben, sondern klarstellen, dass er die Aussage so interpretiert.“

Ähnlicher Fall zugunsten von Renate Künast entschieden

Schon im Februar 2020 gewann Renate Künast ein ähnliches Verfahren, in dem es ebenfalls um ihre Aussage ging. Herr Henning Hoffgaard schrieb bei Twitter: „Renate Künast 1986 zum Thema Sex mit Kindern: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist.“„ Er hat ihr Zitat also richtig wiedergegeben, dafür aber unvollständig über den Zusammenhang berichtet, sodass die Leser auch hier einen falschen Eindruck kriegen und irregeführt werden.

Wir helfen Ihnen!

Sie wollen sich gegen Hass-Posts im Internet wehren oder haben zu diesem Thema eine Frage? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei. Wir helfen Ihnen umgehend! Oftmals sind solche Postings und können gelöscht werden, damit sie keinen weiteren Schaden anrichten. Außerdem berechtigen Sie vielfach zur Forderung eines angemessenen Schadensersatzes wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/kuenast-erfolg-gegen-falschzitat/


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