Kündigung erhalten: Was tun? Ihre Rechte bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • 1 Minuten Lesezeit

Kündigung vom Arbeitgeber erhalten?

Zunächst einmal sollten Sie Ruhe bewahren.

Keinesfalls sollten Sie sich bei Vorlage einer Kündigung zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages drängen lassen.

Dieser kann unter Umständen nicht mehr angegriffen werden und führt dann zu vollendeten Tatsachen und ggf. einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld.

Gegen eine Kündigung gibt es nur das Mittel der Kündigungsschutzklage. Diese ist innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.

Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

Das kommt immer auf den Einzelfall an. In vielen Fällen sind Kündigungen formell fehlerhaft oder der angegebene Kündigungsgrund reicht nicht aus, um eine Kündigung zu begründen.

Sollten Sie über Rechtsschutzversicherung verfügen, so haben Sie bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung in der Regel keine Kosten zu befürchten. Eine solche Versicherung ist meistens empfehlenswert, da die Streitwerte im Arbeitsrecht relativ hoch sind.

Sie sollten sich aber nicht von der Versicherung zu einem Vertragsanwalt drängen lassen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens zu wenden.

Dabei sind der persönliche Kontakt und die direkte Betreuung gerade im Arbeitsrecht wichtig, da es um Ihre Existenz geht.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Sie sollten aber nicht wegen etwaiger Kosten auf Ihre Rechte verzichten und zumindest eine Beratung bei einem Rechtsanwalt wahrnehmen.

Oftmals kann durch einen Rechtsanwalt auch ein außergerichtlicher Vergleich verhandelt werden oder die Rücknahme der Kündigung erreicht werden.

Als Mitglied einer Gewerkschaft haben Sie in der Regel die Möglichkeit, sich dort kostenlos beraten zu lassen.

Gerne können Sie sich zu allen Fragen des Arbeitsrechts jederzeit an mich wenden.

Ihr Rechtsanwalt 

Florian Brödel


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Florian Brödel

Beiträge zum Thema