Kündigung erhalten?

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Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten?

Die meisten Kündigungen in Deutschland sind unwirksam! Egal, mit welcher Begründung.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht lege ich für Sie Klage beim Arbeitsgericht ein und zwar deutschlandweit.

Ihre Vorteile

  • Wir bieten eine kostenlose telefonische oder schriftliche Ersteinschätzung zur Wirksamkeit der Kündigung.
  • Wenn Sie möchten, kann die Kommunikation rein digital und telefonisch erfolgen. Sie sind in unserer Kanzlei aber natürlich jederzeit herzlich willkommen!
  • Wir reichen Kündigungsschutzklage bei Gericht ein, wenn nötig.
  • Wir verhandeln mit dem Gericht und dem Arbeitgeber nach Ihrem Wunsch über Weiterbeschäftigung, Lohn, Abfindung, Zeugnis et cetera
  • Wir vertreten Sie vor Gericht. Sie brauchen häufig gar nicht bei Gericht erscheinen.
  • Sie sparen Geld, Zeit und Nerven.

Klagefrist: nur 3 Wochen

Für die Einreichung der Kündigungsschutzklage haben Sie nur 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung Zeit. In bestimmten Fällen kann auch nach Ablauf der 3 Wochen-Frist noch Klage eingelegt werden. Wir sagen Ihnen, in welchen Fällen dies möglich ist.

Gründe für eine Kündigung

Eine Kündigung muss in aller Regel sozial gerechtfertigt sein, damit sie wirksam ist. Ohne sachliche Gründe ist die Kündigung grundsätzlich nicht gerechtfertigt und damit unwirksam. In der Regel wird zwischen einer sogenannten betriebsbedingten bzw. betrieblichen Kündigung, einer krankheitsbedingten bzw. personenbedingten Kündigung und einer verhaltensbedingten Kündigung unterschieden. Die Arbeitgeber stützen sich zwar in der Regel auf einen der vorgenannten Gründe, jedoch sind diese – wie gesagt – meistens nicht wirksam. Bestimmte Arbeitnehmergruppen wie z.B. Betriebsratsangehörige, Schwangere oder Schwerbehinderte verfügen über einen besonderen, zusätzlichen Kündigungsschutz.

Grundsätzlich sollten Sie eine Kündigung, egal ob mit oder ohne Begründung, überprüfen lassen und zwar selbst dann, wenn Sie bereits einen neuen Arbeitsplatz in Aussicht haben! Unter Umständen kann selbst in diesen Fällen noch eine Abfindung von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber herausgeholt werden.

Warum klagen?

Sie dürfen sich die Chance, gegen die Kündigung rechtlich vorzugehen, nicht entgehen lassen. Erstens haben Sie, wie gesagt, kaum etwas mit der Klage und den Verhandlungen zu tun. Alles läuft über uns. Zweitens haben Sie nichts zu verlieren. Und drittens ist nach unserer Erfahrung eine Klage in den allermeisten Fällen wirtschaftlich von erheblichen Vorteil für den Arbeitnehmer.

Die Kündigung ist oft unwirksam oder „steht auf der Kippe“. In diesen Fällen kann entweder eine lukrative Abfindung für den Arbeitnehmer erzielt oder das Arbeitsverhältnis muss fortgesetzt werden. Sollten Sie eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht wünschen, prüfen wir vorrangig eine einvernehmliche Beendigung und die Zahlung einer angemessenen Abfindung sowie die Erstellung eines guten oder sehr guten Zeugnisses usw.

Wenig oder kein Geld für eine Klage

Bei geringem Einkommen überprüfen wir für Sie natürlich die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. In diesem Fall zahlt der Staat Ihre Kosten, die beim Rechtsanwalt und Gericht entstehen können. Die Kündigungsschutzklage bleibt für Sie daher immer bezahlbar.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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