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Kurz und knapp 3 (Recht rund ums Tier, Nachbarrecht, Öffentliches Recht, Urheberrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:

Tierhaltung in der Mietwohnung

Viele Mietverträge enthalten eine Klausel, wonach für die Tierhaltung die Erlaubnis des Vermieters erforderlich ist. Dies ist zulässig, wenn sich aus der Klausel ergibt, dass der Mieter „Kleintiere“ auch ohne Erlaubnis halten darf und die Rechtmäßigkeit der Tierhaltung nicht von einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters abhängt.

Kleintiere sind zum Beispiel Hamster, Meerschweinchen und Ziervögel – nicht dagegen Hunde und Katzen. 

Nachbar darf Äste zurückschneiden 

Über die Grundstücksgrenze des Nachbarn hinausragende Zweige und Pflanzen darf der Grundstückseigentümer beseitigen, wenn er den Nachbarn zuvor erfolglos unter Festsetzung einer Frist zur Beseitigung aufgefordert hat.

Dem beeinträchtigten Grundstückseigentümer ist jedoch nur ein sachgemäßer Rückschnitt gestattet. Bei einem Kahlschlag muss er seinem Nachbarn den Schaden ersetzen. (Landgericht Coburg, Az.: 32 S 83/06)

Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen

Es steht einer Gemeinde frei, ob sie die Kosten für Straßenbaumaßnahmen von ihren Bürgern finanzieren lässt. Gemeinden sind nicht verpflichtet, von ihren Einwohnern für Verbesserung und Ausbau der Gemeindestraßen einen Straßenbaubeitrag zu fordern. 

Lässt die Gemeinde den Straßenbau über ihre Bürger finanzieren, ist die prozentuale Begrenzung des Beitrags zulässig. (Sächsisches OVG, v. 31.01.2007, Az.: 5 B 522/06)

Urheberrecht für Software beachten

Der Handel mit gebrauchten Softwareprodukten ist unzulässig, wenn der Anbieter zuvor nicht die Nutzungsrechte vom Softwareanbieter erworben hat. Der Urheberrechtsinhaber kann dann den Handel mit der gebrauchten Software verbieten lassen. 

Dies gilt insbesondere, wenn der Urheberrechtsinhaber in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich die vertragsmäßige Abtretung der Nutzungsrechte ausgeschlossen hat. (OLG München, Az.: 6 U 1818/06)

(WEL)


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