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Grundstücksgrenze - was Sie wissen und beachten müssen!

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Grundstücksgrenze - was Sie wissen und beachten müssen!

Was ist eine Grundstücksgrenze?

Grundstücksgrenzen bestimmen den Grenzverlauf eines Grundstücks und begründen die Rechte und Pflichten der Grundstückseigentümer. Sie werden meist durch Grenzsteine definiert, die von öffentlich beauftragten Vermessungsingenieuren tief in den Boden eingelassen werden. Zusätzlich sind in der Regel genaue Kartierungen der Grundstücke beim jeweils zuständigen Kataster- bzw. Vermessungsamt vorhanden.

Wo werden die Grundstücksgrenzen eingetragen?

Jede Gemeinde besitzt ein Liegenschaftskataster, in das alle Grundstücke inklusive ihrer Grenzen eingetragen werden. Die Eintragung erfolgt seitens des zuständigen Vermessungs- bzw. Katasteramts. Das Kataster dient dazu, die Grenzen aller Grundstücke verbindlich und mit Vertrauensschutzwirkung festzuhalten. In Verbindung mit dem Grundbuch, in dem Grundstücke ihren Eigentümern bzw. sonstigen Berechtigten zugewiesen werden, kann jedes Grundstück einem dafür Verantwortlichen zugeordnet werden.

Wofür sind Grundstücksgrenzen wichtig?

Möchte jemand sein Grundstück bebauen oder bepflanzen, sollte er die genauen Grundstücksgrenzen kennen, damit es zu keinem Überbau kommt. Dieser würde vorliegen, wenn man die Grundstücksgrenze nicht kennt und sich beispielsweise erst nach dem Pflanzen einer Hecke herausstellt, dass sich diese auf dem Nachbargrundstück befindet. In diesem Fall ist ein nachbarschaftlicher Konflikt vorprogrammiert bzw. die Bebauung müsste auf eigene Kosten rückgängig gemacht werden.

Warum sind Abstandsflächen wichtig?

Nachdem die Grundstücksflächen festgelegt wurden, kann mit der Planung der Bebauung begonnen werden. Dabei ist zu beachten, dass beim Bau eines Gebäudes der Mindestabstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden muss. Die vorgeschriebene Mindestabstandsfläche variiert von Bundesland zu Bundesland.

Was ist eine Grenzbebauung?

Die Bebauung innerhalb von Abstandsflächen ist in manchen Fällen zulässig für Garagen, Gartenhäuser oder sonstige, besonders kleine Bauwerke. Auch hier können noch Mindestgrenzen zum Nachbargrundstück vorgeschrieben sein. Näheres regeln ebenfalls die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer.

Was ist, wenn der Grenzverlauf unklar ist?

In manchen Fällen sind Grenzsteine nicht auffindbar bzw. die Kartierung eines Flurstücks ist ungenau. Dann sollten sich die betreffenden Grundstückseigentümer an das zuständige Vermessungs- oder Katasteramt wenden, um den genauen Grenzverlauf anzufordern. Das Vermessungsamt kann dann die tatsächlichen Grenzen anhand der im Katasteramt gespeicherten Daten nachvollziehen und setzt die Grenzsteine neu. Die Kosten dafür trägt der Antragsteller. Falls die Grundstücksgrenze auch dort nicht exakt feststellbar ist, liegt eine sogenannte Grenzverwirrung (§ 920 BGB) vor, d.h., der Grundstückseigentümer kann im Rahmen einer Grenzscheidungsklage den Grenzverlauf gerichtlich feststellen lassen.

Foto(s): ©Pexels/Altaf Shah

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