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Kurzarbeitergeld bei variabler Provision

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In unserer Kanzlei kommt vermehrt die Frage auf, wie das Kruzarbeitergeld berechnet wird, wenn der Mitarbeiter jeden Monat unterschiedliche Provisionen erhält. 

Wie wird das Kurzarbeitergeld berechnet und welcher Veranlagungszeitraum gilt?

Das Kurzarbeitergeld beträgt 60% der Nettoentgeltdifferenz des Monats, in dem die Arbeit ausgefallen (bei allgemeinem Leistungssatz) und 67%, wenn der Mitarbeiter Kind/Kinder hat.

Nettoentgeltdifferenz ist die Differenz zwischen dem Netto-Sollentgelt (Nettoeinkommen ohne Kurzarbeit) und dem Netto-Istentgelt (tatsächliches Nettoeinkommen bei Kurzarbeit) bis zur Höhe der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze (Im Westen 6.900 Euro und im Osten 6450 Euro.

Das Soll-Entgelt ist das Bruttoarbeitsentgelt ohne Mehrarbeitsentgelt und Einmalzahlungen.

Berechnungsgrundlage gem. § 106 Abs. I S. 2 SGB III ist daher das tatsächlich gezahlte Entgelt (Vergütung + Garantieprovision). Anders als bei der Entgeltfortzahlung oder beim Urlaubsentgelt kommt es zunächst nicht auf einen 12 oder. 3 Monatsdurchschnitt (bzw. 13 Wochen) an sondern nur auf den jeweiligen Kalendermonat § 106 Abs. IV SGB III = Anspruchszeitraum).

Nur ausnahmsweise kann auf einen 3 Monatszeitraum zurückgegriffen werden (106 IV S. 1).

3-Monats Zeitraum maßgeblich

Sofern der Mitarbeiter Provisionen erhalten muss auf § 106 IV SGB III zurückgegriffen werden.

„(4) 1Lässt sich das Soll-Entgelt einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers in dem Anspruchszeitraum nicht hinreichend bestimmt feststellen, ist als Soll-Entgelt das Arbeitsentgelt maßgebend, das die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer in den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn des Arbeitsausfalls in dem Betrieb durchschnittlich erzielt hat, vermindert um Entgelt für Mehrarbeit.“

Ergebnis: Da sich hier das Soll-Entgelt nicht hinreichend bestimmt feststellen lässt ist das Arbeitsentgelt maßgebend, das der Arbeitnehmer in den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn des Arbeitsausfalls in dem Betrieb durchschnittlich erzielt hat, vermindert um Entgelt für Mehrarbeit.

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