Lebenspartner - Ungleichbehandlung bei Steuern?

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Nicht mehr!

Nachdem schon Entscheidungen zugunsten der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer getroffen wurden, ist nun auch die stark auch in der Politik umkämpfte Hürde des Splittingtarifs gefallen.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß auch eingetragenen Lebenspartnerschaften der Splittingtarif zusteht.

Die bisherigen Regelungen im Einkommensteuergesetz, daß nur Eheleute Anspruch auf Anwendung des günstigeren, Splittingtarifs hätten, verletze das Gebot der Gleichbehandlung und ist daher verfassungswidrig.

Das Gericht fordert daher vom Gesetzgeber nun eine Neuregelung der bisherigen Vorschriften.

Eingetragenen Lebenspartner ist daher zu raten, Steuerbescheide unter Verweis auf die Entscheidung offen zu halten!

BVerfG, Beschluss v. 07.05.2013, Az.: 2 BvR 909/06


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