Leidensgerechter Arbeitsplatz

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Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz, wenn sie ihre bisherige Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht Hessen noch einmal bekräftigt (LAG Hessen, Urteil vom 05.11.2012 - 21 Sa 593/10).

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Arbeitgeber einen Flugzeugabfertiger nach zwei schweren Arbeitsunfällen nur noch für Aufräumarbeiten eingesetzt. Diese Arbeit war dem Arbeitnehmer zu geringwertig. Er wollte stattdessen als Fahrer auf dem Flughafengelände eingesetzt werden. 

Das Gericht gab dem Arbeitnehmer Recht. Es sei dem Arbeitgeber zumutbar, durch eine entsprechende Umorganisation einen Arbeitsplatz als Fahrer frei zu machen.


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