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Mahnbescheid Kosten - was Sie wissen und beachten müssen!

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Mahnbescheid Kosten - was Sie wissen und beachten müssen!

Wann erhält man einen Mahnbescheid?

Ist der Schuldner mit Zahlungen in Verzug geraten, wird durch einen Antrag des Gläubigers beim zuständigen Mahngericht das Mahnverfahren eingeleitet. Der Antrag enthält neben dem Datum und der Nennung des Antragstellers (Gläubiger) und des Antraggegners (Schuldner) auch eine genaue Bezeichnung des Anspruchs inklusive des ausstehenden Geldbetrages. Auch Nebenforderungen sowie ausstehende Verzugszinsen können im Antrag genannt werden.

Der Antrag muss unterschrieben und beim zuständigen Mahngericht eingereicht werden. Der Antrag kann durch einen amtlichen Vordruck, als Barcode-Verfahren oder sogar online getätigt werden. Nach Prüfung des Antrags wird ein Mahnbescheid erlassen und dem Antragsgegner per Post zugestellt.

Was kostet ein Mahnbescheid?

Die Kosten für den Mahnbescheid richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Die Kosten, die im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens anfallen, sind einheitlich geregelt und bei allen Gerichten in Deutschland gleich. Zunächst muss allerdings der Gläubiger beim Antrag die Kosten tragen, erhält allerdings später eine Erstattung, sofern die Kosten beim Schuldner vollstreckt werden können.

Denn grundsätzlich muss der Schuldner die gesamten Kosten des Mahnverfahrens tragen. Bis zu einem Streitwert von 1.000 EUR (= Wert der offenen Forderung) beträgt die Gerichtsgebühr z. B. 32,00 EUR. Beträgt der Streitwert 5.000 EUR, muss mit Gerichtskosten von 73,00 Euro gerechnet werden. Wird ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin mit der Beantragung des Mahnbescheids beauftragt, können zusätzliche Gebühren anfallen. Eine zusätzliche Gebühr fällt ebenfalls an, wenn der Gläubiger ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung der ausstehenden Forderung beauftragt.

Foto(s): ©stock.adobe.com/butch

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