Marken-Abmahnung der Adobe Systems Inc. wg. Photoshop + Acrobat Reader durch FPS Rechtsanwälte

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Die Adobe Systems Inc. verschickt aktuell – vertreten durch die FPS Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Dr. Hauke Hansen - Abmahnungen wegen Urheber- und Markenrechtsverletzungen.

Zum Hintergrund

Die Adobe Systems Inc. ist bekannt für ihre diversen Computerprogramme/Software wie Adobe Acrobat Reader, Photoshop etc.

Neben der Urheberschaft an diesen Programmen stehen der Firma auch diverser Markenrechte z.B. für die Marken „Acrobat“ und „Adobe“ zu.

Nunmehr sind u.a. ebay Händler von Urheber- und Markenrechtsabmahnungen betroffen. In einem uns bekannten Fall wird dem Betroffenen z.B. vorgeworfen, „Adobe Acrobat XI (11) Pro Windows“ auf Ebay angeboten zu haben, obgleich es sich um kein Originalprodukt sondern eine Raubkopie handele. Dies habe ein Abgleich der Seriennummern ergeben. Zudem sei die angebotene Software modifiziert worden, damit diese keine Verbindung zum Adobe-Server herstellt, um eine Überprüfung der Seriennummer zu verhindern. 

Aufgrund der damit einhergehenden Urheber- und Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Zudem begehrt die Firma Adobe Systems Inc. Auskunft, Schadensersatz sowie Herausgabe etwaiger noch vorhandener Vervielfältigungsstücke.

Doch damit nicht genug: Es werden Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert i.H.v. 150.000,- Euro (!) verlangt, mithin 2.080,50 Euro.

Wenn die Forderung ignoriert wird, droht die Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens, welches mit weiteren Kosten verbunden sein wird.

Wie sollten Betroffene reagieren?

Derartige marken- und urheberrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich ernst zu nehmen, da sie mit einem hohen finanziellen Risiko behaftet sind.

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten!

Unterzeichnen Sie keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und in vielen Fällen deutlich zu weit gefasst sein dürfte. Hier bleibt zu prüfen, ob – sollte sich der Vorwurf bewahrheiten – eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann.

Zudem bestehen gute Chancen, die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren, da der Streitwert unseres Erachtens zu hoch bemessen sein dürfte.

Wir helfen Ihnen!

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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