Markenrechtliche Abmahnung der Skoda Auto a.s. durch die Kanzlei Lubberger Lehment

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Die Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin ist dafür bekannt, die Skoda Auto a.s. und die Volkswagen AG in Markensachen zu vertreten. Aufgrund von vermeintlichen Markenrechtsverletzungen verschickt Lubberger Lehment Abmahnungen im Auftrag der Automobilkonzerne.

So mahnt Lubberger Lehment z. B. eBay-Verkäufer, die Aufkleber für Fahrzeuge zum Verkauf anbieten, u. a. die Aufkleber mit der Aufschrift „Skoda“, „Oktavia“, „Fabia“, „Skoda Superb“, „Skoda Rapid“ ab.

Das Anbieten zum Verkauf bzw. der Verkauf dieser Aufkleber stelle laut der Kanzlei eine Markenrechtsverletzung dar. Eine Markenrechtsverletzung liege vor, da es sie bei den angebotenen Aufklebern um Fälschungen handele, die die Skoda Auto a.s. ohnehin nicht herstelle. Weiterhin sei der Tatbestand des Art. 9 (2) lit. c) UMV (Unionsmarkenverordnung) erfüllt:

(2) Der Inhaber dieser Unionsmarke hat […] das Recht, Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, wenn

c) das Zeichen mit der Unionsmarke identisch oder ihr ähnlich ist, […] die Wertschätzung der Unionsmarke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt.

Die Abgemahnten werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Erstattung von Abmahnkosten aufgefordert. Zudem macht die Skoda Auto a.s. Auskunfts-, Rechnungslegungs-, Vernichtungs-, Herausgabe- und Schadensersatzansprüche geltend.

Wie ist gegen eine markenrechtliche Abmahnung vorzugehen?

Wie im Falle Ihrer markenrechtlichen Abmahnung vorzugehen ist, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Sie sollten in jedem Fall einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt (Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz) konsultieren und in keinem Fall die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben oder geforderte Zahlungen tätigen.

Mithilfe Ihres Fachanwalts können Sie zunächst erörtern, ob ein Markenrechtsverstoß überhaupt gegeben ist. Sollte ein Verstoß vorliegen, kann für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt werden. Im Anschluss daran wird Ihnen aufgezeigt, wie Sie sich in Zukunft zu verhalten haben und wie Sie Ihren Onlineshop ordnungsgemäß absichern.

Gerne hilft auch unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg Ihnen bundesweit mit Ihrer markenrechtlichen Abmahnung. Als Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht haben wir aus einer Vielzahl von Abmahnungen Erfahrungen gesammelt, die wir natürlich zu Ihrem Vorteil einsetzen werden. In der Praxis haben wir es zumeist mit eBay- bzw. anderen Online-Verkäufern zutun, die wir in Abmahnverfahren vertreten.

Kontaktieren Sie uns gerne ganz einfach für ein unverbindliches Erstgespräch per Telefon oder E-Mail unter Angabe einer Rückrufnummer.


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