Massiver Abbau von Arbeitsplätzen: Wie sicher ist Ihr Job?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Viele Unternehmen, besonders im Mittelstand, planen in nächster Zeit einen Personalabbau. Die staatliche Förderbank KfW hat Medienberichten zufolge eine Größenordnung von 1,1 Millionen Arbeitsplätze genannt, die bis Jahresende in Gefahr seien. Sie stützt diese Zahl auf Umfragen unter mittelständischen Unternehmen.

Vor diesem Hintergrund: Wie sicher ist Ihr Job? Müssen Sie sich Sorgen machen vor einer etwaigen Kündigungswelle vor Jahresende? Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck gibt Arbeitnehmern einige Fragen an die Hand, anhand derer sie die eigene Jobsicherheit einschätzen können:

1. Haben Sie Kündigungsschutz?

Als Erstes muss man sich fragen, ob und inwieweit einen das Kündigungsschutzgesetz vor einer Kündigung schützt. Ob dieses Gesetz für Sie anwendbar ist, hängt von zwei Voraussetzungen ab. Erstens: Sie müssen bei Ihrem Arbeitgeber für die Dauer von mehr als sechs Monaten beschäftigt sein, und zweitens: In Ihrem Betrieb muss es regelmäßig mehr als zehn Vollzeit-Arbeitnehmer geben.

Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, muss Ihr Arbeitgeber die Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes einhalten, wenn er Sie wirksam kündigen will. Eine ordentliche Kündigung ist dann nur entweder betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt zulässig, und dann auch nur unter den dafür im Gesetz genannten erschwerten Bedingungen.

Vereinfacht ausgedrückt: Ist man in einem Betrieb mit mehr als 10 Vollzeitmitarbeitern länger als 6 Monate dabei, hat man grundsätzlich einen guten Kündigungsschutz. Wichtig: Diese Voraussetzungen haben nichts mit der Probezeit zu tun!

2. Gilt für Sie ein besonderer Kündigungsschutz?

Es gibt Zustände oder Umstände, die, wenn sie vorliegen, einen abermals stärkeren, besonderen, Kündigungsschutz zur Folge haben. Diese sind:

Eine Schwerbehinderung des Arbeitnehmers: Hat der Arbeitnehmer einen Grad der Behinderung von mindestens 50%, oder einen gleichgestellten von mindestens 30%, gilt ein besonderer Kündigungsschutz.

Arbeitnehmertipp: Haben Sie einen Grad der Behinderung von 30% bis 50%, rate ich dazu, einen Gleichstellungsantrag bei der Bundesagentur für Arbeit zu stellen. Wird dem zugestimmt, ist man kündigungsrechtlich einem Schwerbehinderten gleichgestellt, was die Kündigung erheblich erschwert.

Einen besonderen Kündigungsschutz genießt man auch während einer Schwangerschaft, im Erziehungsurlaub, in der Elternzeit und in der Pflegezeit.

Arbeitnehmertipp: Informieren Sie sich, ob Sie gegebenenfalls die Voraussetzungen für eine Pflegezeit erfüllen.

Neben diesen, personenbezogenen, Voraussetzungen gibt es auch Umstände, die an eine Funktion des Arbeitnehmers geknüpft sind.

Betriebsratsmitglieder, Datenschutzbeauftragte und Gewässerschutzbeauftragte haben beispielsweise einen solchen besonderen, funktionsbezogenen, Kündigungsschutz.

Für die Kündigung dieser Personengruppen brauchen Arbeitgeber zunächst eine behördliche Zustimmung; die ordentliche Kündigung ihrer Arbeitsverhältnisse wird dadurch deutlich erschwert.

3. In welcher Branche arbeiten Sie?

Es gibt Branchen, die von der Corona-Situation unbehelligt bleiben und solche, die davon sogar profitieren. Andere Branchen, wie die Hotel- und Gaststättenbranche, die Luftfahrt, der Tourismus und Teile der Industrie leiden sehr unter den Einschränkungen.

Informieren Sie sich, wie es Ihrer Branche und Ihrem Unternehmen geht. In den Medien findet man dazu viele Informationen, besonders über größere Unternehmen.

4. Hat Ihr Arbeitgeber einen Betriebsrat?

Der Betriebsrat kann unter Umständen dafür sorgen, dass es einen Sozialplan gibt, der die Kündigung finanziell abfedert.

Arbeitnehmer, die dann gegen eine Kündigung klagen beziehungsweise um eine höhere Abfindung kämpfen, fallen regelmäßig auf das Sozialplanniveau zurück, falls die Klage oder die Verhandlung nicht den erhofften Erfolg hat.

5. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?

Natürlich ändert eine Rechtsschutzversicherung nichts an juristischen Vorgaben. Oft gerät man durch sie aber in eine bessere Verhandlungsposition; jedenfalls ist man während eines Prozesses entspannter.

Alles andere, beispielsweise die Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer, die Dauer der Betriebszugehörigkeit oder ob man der älteste Arbeitnehmer ist, können vor Gericht zwar wichtig sein. Grundsätzlich spielen solche Feinheiten aber bei der Frage nach dem Kündigungsschutz eine eher untergeordnete Rolle.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 22 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

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