Wer kann mein Arbeitszeugnis entschlüsseln?

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Ein Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis (Zwischenzeugnis und Endzeugnis). 

„Aber mein Zeugnis klingt doch super! Ich brauche keine Korrektur!“ Das denken viele Arbeitnehmer, jedoch stellt sich oft heraus, dass die vorliegende Bewertung innerhalb des Zeugnisses von der eigentlich erwarteten Bewertung vollkommen abweicht. Denn ein Arbeitszeugnis besteht aus kodierten Formulierungen, die alle erst einmal richtig gut klingen und dennoch die Note 1 bis 5 abdecken können. Näheres erläutere ich Ihnen im folgenden Abschnitt!

Wann hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Korrekturen im Arbeitszeugnis?

Dass sich im Arbeitszeugnis ein Fehler einschleicht, ist schnell passiert. Der Name könnte falsch geschrieben sein oder man wurde versehentlich einer falschen Aufgabe zugeordnet. Das allein ist schon schwerwiegend, da ein zukünftiger Arbeitgeber diesem Arbeitszeugnis ohne Korrekturen nicht alle Informationen entnehmen kann, die er benötigt. 

Das Arbeitszeugnis als qualifiziertes Arbeitszeugnis kann jedoch auch unvollständig sein! Auch das wäre ebenfalls ein Grund für eine Korrektur!

Noch schlimmer für den Arbeitnehmer ist es jedoch, wenn in den Formulierungen plötzlich ein wichtiges Wort fehlt, durch welches eine sehr gute Bewertung plötzlich zu einer eher schlechten Bewertung führt. Der Arbeitgeber kann dies wissentlich, aber auch unbeabsichtigt gemacht haben! 

Ich möchte Ihnen diese minimalen Abweichungen an 2 Beispielen verdeutlichen: 

Der Arbeitgeber möchte folgendes inhaltlich bewerten: Die Mitarbeiterin war belastbar und hat sie hart gearbeitet. Die Bewertungen „Gut“ bis „Ausreichend“ (Note 2 bis 4) würde er wie folgt formulieren:

„Sie war stets eine belastbare Mitarbeiterin.“ – Note: Gut (2)

 „Sie war eine belastbare Mitarbeiterin.“ – Note: Befriedigend (3)

 „Sie verfügte über eine zufriedenstellende Belastungsfähigkeit.“ – Note: Ausreichend (4)

Aber auch die nachfolgenden Zeugnisformulierungen hinsichtlich der erzielten Arbeitsergebnisse unterscheiden sich in den Bewertungen „Gut“ bis „Ausreichend“ (Note 2 bis 4) nur minimal. Sehen Sie selbst:

Ihre Arbeitsergebnisse waren zufriedenstellend.“ – Note: Ausreichend (4)

„Ihre Arbeitsergebnisse waren von guter Qualität.“ – Note: Befriedigend (3)

Ihre Arbeitsergebnisse waren jederzeit von guter Qualität.“ – Note: Gut (2)

Es ist es wichtig, sein Arbeitszeugnis immer fachgerecht und zeitnah dekodieren zu lassen. So erfahren Sie die tatsächliche Bewertung hinter den schönen Worten. Denn auch die zuvor genannten Formulierungen klingen doch eigentlich nach einer „guten“ Bewertung (Note 2) – Oder? Wie gesagt, leider nein! Das bringt Sie bei Ihrem nächsten Arbeitgeber dann in ziemliche Bedrängnis und kann ggf. auch die Chance auf den Job zerstören.

Innerhalb welcher Frist muss ich die Korrektur meines Arbeitszeugnisses verlangen?

Nicht immer fällt einem sofort auf, dass sich im Zeugnis Fehler eingeschlichen haben und damit im Arbeitszeugnis Korrekturen notwendig wären. Zwar sollte man Fehler so schnell wie möglich korrigieren lassen, aber im Normalfall kann eine Korrektur innerhalb von 3 Jahren verlangt werden. Erst, wenn diese Frist abgelaufen ist, ist der Anspruch verjährt.

Es kann allerdings auch passieren, dass die Frist aus anderen Gründen ggf. früher abläuft. Das muss immer im Einzelfall ermittelt werden. 

Fehler innerhalb des Zwischenzeugnisses können zudem auch noch im Endzeugnis korrigiert werden!

Sie haben ein Arbeitszeugnis (Zwischenzeugnis oder Endzeugnis) erhalten? Sehr gerne dekodiere ich Ihnen dieses Arbeitszeugnis innerhalb einer Erstberatung und helfe Ihnen, wenn erforderlich auch dabei, dass dieses von Ihrem Arbeitgeber korrigiert wird. Denn auch Sie haben einen Anspruch auf ein richtiges Arbeitszeugnis!

Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören und Sie zu unterstützen. 

Rechtsanwältin Christin Böse


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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