Mieterhöhung geplant - Vermieter hat Zutritts- und Besichtigungsrecht

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Im November 2023 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Beschluss klargestellt, dass Mieter verpflichtet sind, dem Vermieter Zutritt zur Mietwohnung zu gewähren, wenn dieser eine Mieterhöhung plant und zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ein Gutachten erstellen lassen möchte. In dem verhandelten Fall wollte der Vermieter die Miete einer Doppelhaushälfte, die nicht im Mietspiegel erfasst ist, an die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen. Dafür beauftragte er einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens. Der Mieter verweigerte jedoch den Zugang zur Wohnung, mit der Begründung, das Gutachten könne auch ohne Besichtigung erstellt werden. Der Vermieter zog daraufhin vor Gericht und argumentierte, dass die Besichtigung notwendig sei, um eine genaue Bewertung der Wohnsituation und des Zustandes der Immobilie vornehmen zu können.

Der BGH entschied zugunsten des Vermieters und bestätigte, dass der Mieter gemäß § 242 BGB und den mietvertraglichen Vereinbarungen verpflichtet ist, den Zugang zu ermöglichen, sofern ein sachlicher Grund vorliegt. Der BGH betonte, dass die Interessen des Vermieters, eine angemessene Miete zu erhalten, in diesem Fall höher zu bewerten sind als das Besitzrecht des Mieters. Die geringen Beeinträchtigungen, die mit einer solchen Besichtigung einhergehen, müssen im Interesse der korrekten Feststellung der Miete hingenommen werden. Dieses Urteil setzt ein klares Signal bezüglich der Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern im Kontext der Mietpreisgestaltung und könnte als Präzedenzfall für ähnliche Fälle in der Zukunft dienen (BGH, Beschluss vom 28.11.2023, Az. VIII ZR 77/23).

Für Mieter und Vermieter ist es wichtig, die jeweiligen Rechte und Pflichten zu kennen und diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen korrekt auszuüben. Dieser Fall zeigt deutlich, dass eine Balance zwischen den Interessen der Vermieter an einer angemessenen Miete und den Rechten der Mieter auf Privatsphäre und ungestörtes Wohnen gefunden werden muss. Es empfiehlt sich für beide Parteien, bei Konflikten um Zugangsrechte rechtlichen Rat einzuholen und die Angelegenheit möglichst einvernehmlich zu lösen, um langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.


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