Misslungene Brustoperation und die Rechte der Patientin

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Vorgehen der Patientin bei misslungener Brustoperation

Die Brustoperation ist ein chirurgisch-kosmetischer Eingriff ohne medizinische Indikation. In Betracht kommen eine Brustvergrößerung, eine Brustverkleinerung und eine Bruststraffung. Solche Schönheitsoperationen dienen in der Regel einer nur subjektiv wahrgenommenen Verschönerung des weiblichen Körpers. Gerade hier besteht die Gefahr, dass die Patientin mit dem erzielten Ergebnis nicht zufrieden ist. In manchen Fällen kann dies auf Behandlungs- und/ oder Aufklärungsfehler des behandelnden Arztes zurückzuführen sein, aus denen diverse Ersatzansprüche erwachsen können. 

Behandlungsfehler bei der Brustoperation

Ob ein Behandlungsfehler gegeben ist, richtet sich zunächst nach dem vonseiten der Patientin erteilten Behandlungsauftrag. Diese, regelmäßig im geschlossenen Behandlungsvertrag mit dem Krankenhaus enthaltene, Abrede bestimmt das nachfolgende Behandlungsgeschehen. Auch der behandelnde Arzt ist daran gebunden. Weicht dieser einseitig vom Behandlungsauftrag ab, handelt er behandlungsfehlerhaft. In Fachkreisen wird dann von einem legitimationsfreien Eingriff gesprochen.

Ein weiterer typischer, bei Schönheitsoperationen an der weiblichen Brust auftretender, Behandlungsfehler hängt mit dem Gewicht der Patientin zusammen. Besonders bei der Bruststraffung hat der Arzt dieses über einen längeren Zeitraum vor dem Eingriff genau im Auge zu behalten. Den einschlägigen Leitlinien ist zu entnehmen, dass vor diesen und ähnlichen korrektiven Eingriffen der Körperkontur ein BMI von unter 32 erreicht und über einen Zeitraum von sechs Monaten stabil gehalten werden sollte.

Falsche Aufklärung der Patientin bei der kosmetischen Brustoperation

Doch nicht nur die vorgenommene Operation als solche kann fehlerhaft sein. Häufig werden Patientinnen bereits nicht ordnungsgemäß über den stattfindenden Eingriff aufgeklärt. Gerade bei lediglich kosmetisch indizierten Operationen sind dabei besonders hohe Anforderungen an die präoperative Aufklärung zu stellen. Es gilt die folgende Faustformel: Je weniger eine ärztliche Behandlung medizinisch geboten ist, umso ausführlicher und eindrücklicher ist die Patientin über Erfolgsaussichten und Risiken zu informieren. Denn kosmetische Eingriffe wie die Brustoperation dienen eben nicht der Heilung eines konkreten körperlichen Leidens, sondern eines ästhetischen Bedürfnisses der Patientin.

Während diese Maßgaben für sämtliche kosmetische Operationen gelten, besteht speziell bei einer Brustoperation die Pflicht des behandelnden Arztes zur Mäßigung der Erwartungshaltung der Patientin. Der Mediziner muss seine Patientin demgemäß deutlich und unmissverständlich darüber aufklären, wenn das von ihr ins Auge gefasste und erwartete Ergebnis einer Brustoperation bereits objektiv nicht erreicht werden kann.

Eine ähnlich umfassende Aufklärung wird zudem bei einer Brustreduktion geschuldet: Leiden Sie aufgrund einer Brust ab Cup C, die aus medizinischer Sicht das Normmaß überschreitet, unter psychischen oder physischen Beeinträchtigungen, ist die Indikation zur Verkleinerung um zwei Cup-Größen gegeben. Selbige Maßnahme ist mit einem Mindestreduktionsgewicht von 500 Gramm pro Seite verbunden, was der Arzt seiner Patientin präoperativ offenbaren muss.

Was resultiert aus Fehlern des Arztes? Wie kann sich die Patientin wehren?

Sind Sie nun infolge der oben genannten oder aber anderer Aufklärungs- und/ oder Behandlungsfehler Opfer eines Arztfehlers geworden, stehen Ihnen als Patientin verschiedene Ansprüche zu. In der Regel geht es dabei um Schadensersatz und Schmerzensgeld.

  • Ein Schadensersatzanspruch in Arzthaftungsfällen umfasst zum Beispiel Eigenanteile an den Operationskosten oder Medikamenten, Fahrtkosten und einen etwaigen Haushaltsführungsschaden. Dabei handelt es sich um den Schaden, der Ihnen dadurch entsteht, dass Sie Ihren Haushalt oder den Ihrer gesamten Familie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erledigen können.
  • Durch den Schmerzensgeldanspruch dagegen finden immaterielle Schäden eine Berücksichtigung, falls aus dem Behandlungsgeschehen Einschränkungen psychischer oder physischer Art resultieren.

Bevor diese Ansprüche geltend gemacht werden, sollten Sie für eine bessere Übersicht bei der Suche nach möglichen Ärztefehlern zunächst Ihre vollständigen Behandlungsunterlagen anfordern. Darauf, die Dokumentationen einzusehen und Kopien zu bekommen, haben Sie nach § 630g BGB einen Anspruch.



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