Mitteilungspflichten im Arbeitsverhältnis

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Im Arbeitsverhältnis treffen den Arbeitnehmer immer wieder Mitteilungspflichten, die zur Vermeidung von Nachteilen unbedingt beachtet werden sollten. Die nachfolgenden Beispiele zeigen, dass bei Missachtung dieser Pflichten Schadensersatzansprüche sowie Abmahnung und Kündigung die Folge sein können.

Mitteilungspflicht bei Führerscheinverlust

Für Berufskraftfahrer droht bei Verkehrsverstößen nicht nur ein Fahrverbot, sondern bei unterlassener Mitteilung über den Verlust des Führerscheins auch Ärger mit dem Arbeitgeber. Setzt beispielsweise ein Berufskraftfahrer seinen Arbeitgeber erst 14 Tage vor Beginn eines Fahrverbots hierüber in Kenntnis, obwohl er selbst seit mehr als zwei Monaten darüber informiert ist, verletzt er damit eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht. Die Verletzung dieser Pflicht rechtfertigt eine Abmahnung und im Wiederholungsfall den Ausspruch einer Kündigung.

Anzeigepflichten bei Krankheit

Im Krankheitsfall ist der Arbeitnehmer gemäß § 5 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Die Verletzung dieser Mitwirkungspflicht kann beispielsweise dann zu einem Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers führen, wenn aufgrund der schuldhaften Verletzung der Mitteilungspflicht nicht rechtzeitig für eine Vertretung gesorgt werden konnte und bei einem fest terminierten Auftrag ein Schaden entstanden ist. Darüber hinaus kann die Verletzung der Mitteilungspflicht ein Grund für eine Abmahnung und im Wiederholungsfall für eine verhaltensbedingte Kündigung sein.

Übrigens: Die Krankheitsmitteilung setzt nicht voraus, dass Sie zuvor einen Arzt aufgesucht haben; Sie sollten die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit nach ihrem subjektiven Kenntnisstand schätzen und mitteilen und nicht mit der Anzeige warten, bis eine ärztliche Diagnose vorliegt! Darüber hinaus sind auch im weiteren Verlauf der Erkrankung Angaben zu Art und Ursache der Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen erforderlich.

Informieren Sie sich über Ihre Rechte

Um Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis zu vermeiden, sollten Sie immer dann einen im Arbeitsrecht erfahrenen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, wenn Sie bestimmte Tatsachen lieber für sich behalten möchten, sich aber nicht sicher sind, ob möglicherweise doch eine Mitteilungspflicht besteht.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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