Mobbing am Arbeitsplatz – erste Hilfe für Arbeitnehmer!

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Was ist Mobbing überhaupt und wie kann ich mich dagegen wehren? Diese Frage beschäftigt die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte seit nunmehr geraumer Zeit! 

Konsens besteht weitestgehend darüber, dass Mobbing am Arbeitsplatz bedeutet, dass Menschen von Vorgesetzten oder Kollegen systematisch schikaniert, beleidigt oder schlicht benachteiligt oder ausgegrenzt werden. Kennzeichnend ist darüber hinaus, dass Mobbing über einen längeren Zeitraum andauert. 

Wer am Arbeitsplatz mobbt, behandelt Betroffene oftmals wie Luft, belästigt oder verleumdet sie. Schutzlos sind Betroffene jedoch nicht! Den Handlungsmöglichkeiten bei Mobbing haben wir als Kölner Rechtsanwaltskanzlei mit besonderem Fokus auf das Arbeitsrecht diesen Rechtstipp gewidmet.

1. Woran erkenne ich Mobbing am Arbeitsplatz?

Auf der Arbeit kann es immer mal wieder Konflikte und Meinungsverschiedenheiten geben. Alltägliche Entgleisungen wie beispielsweise das Erheben der Stimme oder das Zuknallen einer Tür können auch im Büro vorkommen. Hierbei gilt: Das ist sicherlich nicht die elegante Art der Konfliktlösung, aber menschlich! Von Mobbing kann hier noch keine Rede sein. 

Oftmals lassen sich letztlich Kompromisse erarbeiten, die die Wogen wieder glätten. Mobbing ist demgegenüber von einer systematischen Methode gekennzeichnet, die über einen längeren Zeitraum und ohne bestimmten Anlass angewandt wird.

Mittel und Methoden des Mobbing – und damit auch wichtige Anzeichen eines ernstzunehmenden Problems – sind häufig:

  • Demütigung
  • Behauptung falscher Tatsachen
  • Ausgrenzung 
  • Schikanöse Arbeitsaufgaben
  • Herabwürdigung
  • despektierliche Anspielungen
  • übertriebene Kontrolle der Arbeitsergebnisse

Häufig wird systematisches Mobbing erst erkannt, wenn es bereits zu spät ist, also wenn die negativen Folgen und der Leidensdruck der Betroffenen schon offen zu Tage treten. Schwere psychischen und physischen Krankheiten sind häufig die Folge. 

Für betroffene Arbeitnehmer ist Mobbing eine Quälerei. Für Arbeitgeber verursacht es immense Kosten aufgrund verminderter Arbeitsleistung, krankheitsbedingter Ausfälle und schlimmstenfalls dauerhafter Arbeitsunfähigkeit.

2. Was tun bei Mobbing?

Wenn Sie von Mobbing betroffen sind, sollten Sie möglichst schnell und frühzeitig reagieren. Wenden Sie sich zunächst an Ihren Arbeitgeber, denn dieser ist aufgrund des Arbeitsvertrages dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Sie zu schützen. Auch Personal- bzw. Betriebsrat können ein erster Ansprechpartner sein.

Im Unterschied zu Ländern wie Schweden oder auch Frankreich gibt es in Deutschland kein pauschales „Anti-Mobbing-Gesetz“, das verbotene Handlungsweisen aufzählt und sanktioniert. Kommt es also zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, müssen die Richter auf allgemeingültige Rechtsnormen zurückgreifen. 

Als solche kommt die dem Arbeitsvertrag zugrundeliegende Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zum Tragen. Verletzt der Arbeitgeber diese Pflicht, indem er gegen erkennbares Mobbing am Arbeitsplatz nichts unternimmt, kann er sich haftbar machen. 

Kurzum: Mobbing ist dem Arbeitgeber selbst untersagt und er ist verpflichtet, Mobbing unter Kollegen zu unterbinden.

In einigen Situation ist alleine eine externe Beratung zielführend. Ein Rechtsanwalt kann gezielt dabei helfen über Rechte und Handlungsmöglichkeiten aufzuklären. Erfahrungsgemäß lässt sich so das Selbstbewusstsein der Betroffenen steigern, um den Mobbingattacken gezielt entgegenzutreten. 

Übrigens: Um auch für ein Klageverfahren bestens gerüstet zu sein, sollten Sie sämtliche Mobbinghandlungen schriftlich festhalten. Insbesondere wenn es sich hierbei sogar um strafbares Verhalten wie beispielsweise Beleidigungen, sexuelle Belästigung oder Urkundenfälschungen handelt, kann eine Strafanzeige oder eine zivilrechtliche Klage auf Unterlassen in Frage kommen! Unter Umständen können Sie als Mobbingopfer auch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld klagen. 

Nicht selten kommt auch ein außerordentliches Kündigungsrecht in Betracht, um auf diesem Wege vom Arbeitgeber eine Abfindung zu erhalten. Sie sehen also, die rechtlichen Möglichkeiten sind vielfältig und müssen je nach Situation sorgsam abgewogen werden! 

3. Was tun, wenn Mobbing vom Chef ausgeht?

Wenn Mobbing vom Chef ausgeht, wird neudeutsch von „Bossing“ gesprochen. Die Situation ist für Betroffene dann um einiges komplizierter, denn Sie können vom Arbeitgeber oftmals keine effektiven Gegenmaßnahmen verlangen. 

Statistisch gesehen gehen etwa 37 Prozent aller Mobbingfälle direkt vom Vorgesetzten aus. Darüber hinaus besteht eine hohe Beteiligungsrate der Vorgesetzten, die gemeinsam mit Kollegen und Kolleginnen mobben. 

Gerade in diesem Fall gilt: Lassen Sie sich frühzeitig von Personal- oder Betriebsrat unterstützen oder suchen Sie eine Rechtsanwaltskanzlei auf, die Sie über Handlungsmöglichkeiten aufklärt! So können Sie Lösungen finden, bevor die Situation eskaliert. 

Beim Mobbingverdacht am Arbeitsplatz nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt zu uns auf!


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