Mobbing in der Schule: Wie sich Betroffene wehren können

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Offenbar stellt Mobbing und Gewalt an Schulen ein zunehmendes Problem dar. Dies zeigt sich unter anderem daran, dass die an Schulen begangenen Straftaten in den letzten Jahren permanent zugenommen haben. So verzeichneten die Kriminalstatistiken einiger Bundesländer zuletzt einen erheblichen Anstieg der Gewaltkriminalität an Schulen.

Neben körperlicher Gewalt stellt aber auch psychische Gewalt durch Mobbing ein erhebliches Problem im schulischen Alltag dar. Dies ist für Betroffene Schüler in mehrfacher Hinsicht besonders problematisch. Während es bei offener Gewalt in der Regel relativ einfach ist, den Täter zu ermitteln und geeignete Gegenmaßnahmen zu treffen, ist dies im Fall von psychischer Gewalt meist schwieriger. 

Häufig ist es – insbesondere für Betroffene Schüler und deren Eltern – schwierig, Mobbing als solches zu identifizieren und den Entschluss zu fassen, sich aktiv zur Wehr zu setzen. Dies folgt daraus, dass Mobbing viele Erscheinungsformen haben kann. Hierunter fällt beispielsweise die gezielte und dauerhafte Ausgrenzung und/oder regelmäßige Beleidigungen und Bedrohungen des Betroffenen durch seine Mitschüler ebenso wie die systematische Benachteiligung eines Schülers durch eine Lehrkraft. 

Darüber hinaus ist es häufig nicht einfach, die Problematik gegenüber der Schule klar zu kommunizieren und Gegenmaßnahmen einzufordern.

Für Schüler, die von Mobbing betroffen sind, ist dies regelmäßig mit weitreichenden körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen verbunden. Soziale Isolation, Konzentrationsschwierigkeiten, schulischer Leistungsabfall bis hin zu Schulverweigerung oder gar schwerwiegende körperliche Symptome sind häufig die Folge.

Daher sollten Sie, wenn Sie als Eltern den Verdacht haben, dass Ihr Kind von Mobbing betroffen ist, aktiv werden. Zunächst ist es auf jeden Fall ratsam, das Gespräch mit der Schulleitung und den zuständigen Lehrkräften zu suchen. Leider kommt es immer wieder vor, dass derartige Probleme von Seiten der Schule nicht ernst genommen werden oder nicht die gebotenen Maßnahmen ergriffen werden, um Abhilfe zu schaffen.

Aufgrund der schwerwiegenden Folgen, die Mobbing für betroffene Schüler haben kann, sollte man in diesem Fall nicht aufgeben und darauf hoffen, dass sich die Probleme von selbst lösen. Dies ist bei Mobbing leider nur sehr selten der Fall. 

Das Recht gibt Opfern von Mobbing eine Reihe von Möglichkeiten an die Hand, sich zur Wehr zur setzen. So hat jeder Schüler einen Anspruch darauf, dass die Schule ihm gegenüber ihrer Aufsichtspflicht sowie ihrer Obhuts- und Fürsorgepflicht nachkommt. Sofern eine Verletzung dieser Verpflichtung vorliegt und das Mobbingopfer hierdurch bereits einen Schaden (z. B. in Form von seelischen oder körperlichen Beeinträchtigungen) erlitten hat, besteht grundsätzlich auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld (Amtshaftungsanspruch). Ebenso kann ein direktes Vorgehen gegen die Täter sinnvoll sein. In diesem Zusammenhang ist insbesondere an die Geltendmachung und Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen zu denken.

Welche Vorgehensweise im konkreten Fall sinnvoll und zielführend ist, lässt sich nur auf Basis der Umstände des Einzelfalles beurteilen. 

Hierbei kann die Hinzuziehung eines auf das Gebiet des Schulrechts spezialisierten Anwalts sinnvoll sein. Im Rahmen einer Erstberatung kann geklärt werden, welche konkreten Maßnahmen sinnvoll sind, um der Problematik zu begegnen. 

Auch im Schulrecht kommt die Übernahme der Rechtsverfolgungskosten durch eine Rechtsschutzversicherung in Betracht. Da das Schulrecht dem Verwaltungsrecht zuzuordnen ist, ist eine Versicherung dieses Gebiets beinhaltet. Gerne überprüfe ich für Sie, ob in Ihrem Fall eine Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung möglich ist. 



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