"Mobile Homes" - Ist in Spanien eine Baugenehmigung erforderlich?

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"Mobile Homes" oder auch "Tiny Houses" werden immer beliebter. Und so mancher fragt sich, ob man diese - "einfach so" - ohne Baugenehmigung auf ein Grundstück stellen und darin wohnen darf. Und darf es sich dabei vielleicht sogar um ein Grundstück handeln, das gar kein Bauland ist?

Mit anderen Worten: Kann man legal ein "Mobile Home" auf Rustico-Land stellen und darin wohnen?

Diese und ähnliche Fragen erreichen mich als Immobilienrechts-Anwalt in Spanien sehr häufig.

Bisher konnte diese Frage in Andalusien, aber auch für meisten anderen Regionen Spaniens, zum Beispiel auch für Madrid oder Katalonien, eindeutig beantwortet werden: Nein, dies ist nicht erlaubt. So steht es in den Baugesetzen der jeweiligen Autonomen Regionen.

Warum ist dann diese Frage wieder aktuell?

Auf der Grundlage eines in Katalonien spielenden Falles hat der Oberste Gerichtshof Spaniens nun einen Fall zur Entscheidung angenommen, der einheitlich für Spanien die Frage beantworten soll, ob und unter welchen Bedingungen das Aufstellen von "Mobile Homes" ohne Baugenehmigung erlaubt ist, oder eben auch nicht.

Der Oberste Gerichtshof argumentierte, dass es sich um einen Fall handele, der auf viele vergleichbare Sachverhalte übertragbar sei und damit für viele ähnliche Fälle Grundlagencharakter habe, so dass es sinnvoll und notwendig sei, eine solche Grundsatzentscheidung zu treffen.

Um welchen Sachverhalt geht es?

Ein Campingplatz in Katalonien hatte auf seinem Gelände dauerhaft "Mobile Homes" aufgestellt und diese vermietet, ohne hierfür eine Baugenehmigung beantragt oder erhalten zu haben.

Der Betreiber des Campingplatzes vertritt die Auffassung, es handele sich nicht um dauerhafte, fest mit dem Grund verbundene Bauwerke, so dass eine Baugenehmigung nicht erforderlich sei.

Dem widersprach das Oberste Gericht Kataloniens und entschied, dass für das Aufstellen von "Mobile Homes" nach der Gesetzeslage auf jeden Fall eine Baugenehmigung erforderlich ist.

Was bedeutet die Annahme des Verfahrens durch den Obersten Gerichtshof Spaniens?

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Spaniens wird weitreichende Auswirkungen haben, eben und gerade weil sie auf viele Sachverhalte anwendbar sein wird.

Ist zu erwarten, dass der Gerichtshof das Aufstellen von "Mobile Homes" ohne Baugenehmigung sehr weitgehend erlauben wird? Meines Erachtens eher nicht, denn dies würde zu einem unvorhersehbaren Ausufern des Aufstellens solcher "Mobile Homes" und "Tiny Houses" überall, also auch auf Flächen, auf denen Bauen nicht erlaubt ist, führen. Ein "wildes Bauen", welches der Gerichtshof mit seiner Entscheidung kaum legitimieren dürfte.

Dennoch ist es unbedingt zu begrüßen, dass durch die zu erwartende Entscheidung des Obersten Gerichtshof für Spanien insgesamt Rechtsklarheit geschaffen wird.

Wenn Sie Fragen zum Thema Bau und Baurecht in Spanien haben, sind wir Ihr Ansprechpartner. Rufen Sie uns oder schreiben Sie uns eine Nachricht und schildern Sie Ihren Fall oder Ihre Frage. Wir Helden Ihnen gerne weiter.


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