Baugenehmigung in Italien

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Baugenehmigung nach italienischem Recht

Bis jetzt hatte jede Region (wie zum Beispiel die Lombardei oder das Piemont) und häufig jede Stadt ihre eigenen Formulare und Verfahren.

Am 6. Juli 2017 wurde ein Abkommen vom italienischen Staat, von den italienischen Regionen und den anderen Gebietskörperschaften unterschrieben (veröffentlicht im Amtsblatt vom 16. August 2017).

Ab 21. Oktober 2017 sind neue gleichartige, einfachere Regeln in Kraft getreten und zwar wurde ein einheitliches und standardisiertes Formular für die Erlangung der Baugenehmigung übernommen.

Auf der Webseite der jeweiligen Regionen werden die neuen Formulare zur Erlangung einer Baugenehmigung gefunden. Wechselweise dürfen sie auf der Webseite der gegenständlichen Gemeinde herunterladen werden.

Nur bei den wichtigsten Bauarbeiten, wie zum Beispiel im Falle der Errichtung eines Gebäudes oder bei der Änderung der Volumetrie bzw. der Zweckbestimmung oder bei denkmalgeschützten Immobilien, wird die Baugenehmigung benötigt.

Im Rahmen der Vereinfachung muss unter anderem die Baubeginnmeldung bei den zuständigen Gemeindeämtern nicht mehr vorgelegt werden.

Ferner wird das zusammenfassende Verzeichnis der anzufügenden Unterlagen am Ende des Formulars erstellt.

Es sollte jedoch daran erinnert werden, dass auch auf der Grundlage der neuen Regeln die Existenz von primären Urbanisierungsarbeiten für den Anschluss an die öffentlichen Dienste eine Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung darstellt. Wenn sie nicht bestehen, müssen sie in den folgenden drei Jahren oder gleichzeitig mit den Bauarbeiten durchgeführt werden.

Bald wird in der Regel dazu fast „ein Klick” ausreichend sein, um eine Baugenehmigung zu erhalten.

Nun dürfen Private, aber auch Baufirmen und Unternehmen, welche auf dem italienischen Markt expandieren wollen, diese neuen Mittel nutzen!



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