MPU droht - was tun?

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Unter MPU verstehen wir die medizinisch-psychologische Untersuchung, die eine Bußgeldbehörde vor Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis zum Beispiel nach Trunkenheitsdelikten verlangen kann, und zwar regelmäßig dann, wenn es sich um das zweite Trunkenheitsdelikt handelt oder aber der Promillegehalt bei 1,6 Promille oder mehr gelegen hat. Dann erhält der Delinquent zunächst eine Führerscheinsperre, die nach dem Gesetz mindestens sechs Monate betragen muss.

Liegt aber ein gravierendes Trunkenheitsdelikt vor, so kann die Behörde die Neuerteilung der Fahrerlaubnis davon abhängig machen, dass eben diese medizinisch-psychologische Untersuchung stattfindet, wo dann ein Sachverständiger feststellt, ob man die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis empfehlen kann oder nicht.

Dabei sind die Sachverständigen außerordentlich zurückhaltend, und zwar vor allem dann, wenn der Betreffende nicht darlegen kann, dass er nun entschieden bereit ist, künftige Trunkenheitsfahrten zu vermeiden.

Dennoch ist die Sache nicht einfach. Der Verteidiger sollte in diesen Fällen schon im Vorfeld agieren und dem Mandanten klar machen, dass seine Chancen, die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist wieder zu bekommen, sehr gering sind, wenn er nichts unternimmt. Es empfiehlt sich in diesen Fällen, in einem möglichst frühen Stadium des Verfahrens den Mandanten auf psychologische Beratung zu verweisen. Diese Beratungsstellen gibt es in allen größeren Gemeinden. Dort wird dem Mandanten schon nahegelegt, sich einer psychologischen Beratung zu unterziehen, die Leberwerte regelmäßig (empfohlen wird einmal im Monat) dem Psychologen vorzulegen und mit ihm zu erörtern.

In aller Regel ist es auch zweckmäßig, sich über diese psychologische Betreuung eine entsprechende Bescheinigung ausstellen zu lassen und sie dann in einer Hauptverhandlung dem Gericht vorzulegen. Ob dann das Gericht bereit ist, eine Strafe der Höhe nach oder bezüglich der Dauer des Führerscheinentzugs zu reduzieren, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend ist aber, dass das Gericht die Bemühungen des Betroffenen in der Hauptverhandlung erkennt und bei der Strafzumessung eben diese Bemühungen positiv bewertet. Das ist eine gute Grundlage für die spätere MPU und zeigt dann dieser Prüfstelle, dass der Betroffene sich um sein Problem von Anfang an gekümmert hat und dies das Gericht auch anerkannt hat.

Dadurch steigen die Chancen beträchtlich, die medizinisch-psychologische Untersuchung heil zu überstehen.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, freue ich mich über eine Kontaktaufnahme ihrerseits.

Christian Fuhrmann

Rechtsanwalt


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