MPU: Existenzvernichtung durch geballtes Fehlverhalten von einem "Cannabis Anwalt", Dekra und Führerscheinstelle

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Existenzvernichtung durch Fehlberatung / Fehlverhalten rund um die MPU - Kollektivversagen zerschmettert das Leben eines Betroffenen

Hier soll dargestellt werden, wie ein kollektives Beratungsversagen von Führerscheinstelle, der Gutachterstelle Dekra und einem selbst ernannten "Cannabis Anwalt" einen Betroffenen die Existenz gekostet hat. 

Voll unter die Räder gekommen und dann noch paar mal sauber durch die Mühle gedreht sozusagen: Führerschein weg, Arbeit weg, Haus weg, Frau weg, Fammilienplanung. 

Warum? 

Fehlerhafte Anordnung der MPU durch die Fahrerlaubnisbehörde, kein Plan beim redegewandten Szeneanwalt und nicht für notwendig gehaltener Aufklärung über Risiken bei der Haaranalytik seitens der Dekra. Schön von allen Seiten auf die Zwölf gekriegt. Wer will nochmal, wer hat noch nicht?

Wo fangen wir an?

Am 08.03.2020 wurde der Betroffene beim Führen eines KFZ von der Polizei angehalten, es wurde eine Blutprobe genommen. Die Werte waren wie folgt:

Halten wir bereits hier fest:

Der gelegentliche  Konsum von Cannabis ist bei 100 ng/ml THC gerade nicht bewiesen aus wissenschaftlicher Perspektive. Die Gericht und Behörden behaupten das zwar unter gegenseitiger Rückversicherung. Aber unwahr bleibt unwahr - auch wenn es mehrere Leute behaupten, die allesamt auf Wissenschaft pfeiffen, 

vgl. https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-luege-ueber-nachweiszeiten-von-drogen-in-urin-und-blut-cannabis-kokain-mdma-speed-u-v-m-200994.html

Wozu auch wissenschaftlich sauber arbeiten im Bereich der Grundrechte?

Der Betroffene geht zu einem "Cannabis Anwalt" aus dem dicken B an der Spree. Leider hat der Kollege nicht auf dem Schirm, dass hier der gelegentliche Konsum nicht bewiesen ist. Muss ja auch nicht sein: Denn nur, weil man sich den Cannabis Konsumenten andient, muss man ja nicht gleich wirklich tiefes Interesse haben am Thema oder gar: "Passion".

Hätte man das mit dem THC COOH wissen müssen? Ja, weil die Frage nach der richtigen Bewertung von THC COOH direkt rückwirkt auf die Frage, ob wie stark in die Grundrechte seitens der Behörde eingegriffen werden darf. Und weil man mit Interesse am Thema mit der Nase drauf stößt - immer und immer wieder. 

Jeden Tag kann man sich mit den wissenschaftlichen Nonsens beschäften, den Behörden, Gutachterstellen und Gerichte rausposaunen in Sachen Bedeutung von Abbauwerten von THC COOOH und Co. - in vollendeter Kompetenzillusion im Namen des Volkes oder im Namen der Beurteilungskriterien - aber nicht im Namen der Grundrechte.

Die Auseinandersetzung mit Abbauwerten ist Kerngeschäft im Bereich der Arbeit eines Anwalts für Fahrerlaubnisrecht. Erst Recht, wenn man sich mit dem schönen Titel "Cannabis Anwalt" ziert und mit diesem schön grünen Federkleid hausieren geht. 

Man muss als Anwalt immer die Wissenschaft anführen und den Finger in die klaffende Wunde der Methodenverdrossenheit der Gerichte, Behörden und Gutachterstellen legen. Immer wieder muss da viel Salz reingestreut werden. Auch und gerade dann, wenn man einsamer Rufer zu sein scheint. Hat was mit Haltung zu tun.

Warum? Weil nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten nur ein Einmalkonsum bewiesen ist und dieser keine MPU nach sich zieht, sondern nur ein ärztliches Gutachten. Ist also eine Frage des Verhältnismäßigkeitsprinzips. Wissenschaftlich saubere Arbeit kann zum weniger grundrechtsintensiven Eingriff beim Mandanten (nur ärztliches Gutachten statt MPU) führen. Und wenn es auch wie ein Kampf gegen Windmühlen erscheint - es geht kein Weg vorbei an der Verpflichtung, immer wieder saubere wissenschaftliche Methodologie anzumahnen, auch wenn fast alle in dem Geschäft sich null dafür interessieren oder nicht einmal ein Problembewusstsein haben in der Richtung. 

Jedes mal, wenn man es unterlässt, den beteiligten Kurpfuschern  ihre ungenügende Methodologie im interdisziplinären Fahrerlaubnisrecht unter die Nase zu reiben, vergeht man sich als Anwalt an den Grundrechten und ist Teil des Systems, welches die Grundrechte durch Unmethodik zur Ader lässt, bis auch noch der letzte Rest der Schutzsphäre verschwunden ist. Und das ist nicht cool.

Wir denken kurz nach: Wenn ein Einmalkonsum von Cannabis auch zu Werten von 200-300 ng/ml THC COOH führen kann (wovon ich  locker ausgehe), dann fällt THC COOH Wert als Anknüpfungspunkt zur Bestimmung des gelegentlichen Konsums weg. Und mit ihm die Anordnung der MPU.

Bevor man sich also eingesteht, dass man wissenschaftlich betrachtet den gelegentlichen Konsum mittels THC COOH nicht bestimmen kann, erklärt man lieber nicht passende Studien für passend und umgeht somit das Problem, dass bei objektiver Herangehensweise die Anordnungsgrundlage "gelegentlicher Konsum" praktisch unmöglich zu bestimmen wäre. Mal abgesehen von irgendwelchen subjektiv-spekulativen Wahrscheinlichkeitsannahmen. (Welche -klar- natürlich wissenschaftlich so lange nicht bewiesen sind, solange ein objektiver Beweis fehlt. Logisch eigentlich, oder?).

Aber dann könnte man keine MPU mehr anordnen und die §§ in der FeV würden leerlaufen. Also stützt man die FeV und die Anordnung der MPU und das Geschäft der Gutachterstellen durch Kurschpfuscherei. Klar, Grundrechte sind Kollateralschaden, aber wo gehobelt wird, fallen Späne. 

Und was würden die Gutachterstellen denn ohne die MPU machen? Könnten den Laden weitgehend dicht machen. Geht nicht. Dann lieber die Pforten zur wissenschaftlichen Arbeit dicht machen und behaupten, was alle behaupten. Sonst würde das Kartenhaus in sich zusammen fallen. Und das will man nicht. Und deshalb verzichtet man auf die saubere wissenschaftliche Methodik. Sollte man als Anwalt darauf hinweisen? Auch wiederholt? Kann es da zwei Meinungen geben?

Da ein Fehler selten allein kommt, ordnet dann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU mit falscher Fragestellung an:

Hoppla, denkt man sich da! Wenn der Betroffene nur mit THC am Steuer erwischt wird und der Sachverhalt keine belastbaren Hinweise auf den Konsum anderer BtM/Drogen/Alkohol/Medikamente ergibt, dann darf aus Gründen des Verhältnismäßgkeitsprinzips nur nach Cannabis und dem Trennungsvermögen gefragt werden. Nicht aber nach anderen Substanzen

Ist ein Klassiker im Fahrerlaubnisrecht: Fragestellung der Behörde zu weit und damit unverhältnismäßig. Mit der Menge an entsprechenden Urteilen der Verwaltungsgerichte könnte man die Wände von Anwaltskanzleien tapezieren. Und sollte das auch, damit es auch "Szeneanwälte" in Sachen Cannabis irgendwie mal in die Birne kriegen. 

Aber mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip im Rahmen von Grundrechtseingriffen wird viel gepfuscht. Einem Sachbearbeiter in der unterbesetzten Abteilung der Fahrerlaubnisbehörde mag sowas durchrutschen. Einem selbsternannten Szeneanwalt mit Schwerpunkt Cannabis sollte sowas nicht passieren.

Nun: Natürlich reicht das nicht als Beratungsmangel und so wurde der Betroffene weder zum Verkehrspsychologen geschickt zur Vorbereitung (obwohl ohne entsprechenden Therapienachweises die MPU zu 99 % negativ endet). Auch über die Risiken von häufig auf harte Drogen falsch positive Haarproben klärt der Anwalt nicht auf. Und die  Gutachterstelle auch nicht. 

Nun geht der Betroffene als mies beraten zu MPU, redet sich da etwas um Kopf und Kragen und dann kommt als Sahnehäubchen das Ergebnis der Haaranalyse, die im Rahmen der Begutachtung gezogen wurde:

Die MPU geht dann mit negativen Ergebnis aus. Das Ergebnis der Haaranalyse spräche nicht für eine BtM Abstinenz. Aha. Liest man aber an anderer Stelle nicht davon, dass so ein Wert auch trotz Abstinenz zustande kommen kann durch Fremdkontamination? Und ist die Frage, ob jemand abstinent war oder nicht, denn überhaupt redlich zu beantworten? Nein.

Das muss man wissen. Muss. Nicht kann. Jedenfalls als Anwalt und als Gutachter, der in dem Bereich tätig ist. Warum? Weil es um Existenzen geht. Und um den Schutz der Grundrechte. Muss man das den Leuten erst reinprügeln? GRUNDRECHTE! EXISTENZEN!

Man liest an der mit Gutachten tapezierten Wand mancher Kanzlei folgendes (aus gleichgelagerten Fall, Werte in der Haarprobe dort: 0,42 ng/mg Kokain, 0,06 ng/mg Benzoylecgonin):

Da steht also: Ein Konsum ist nicht bewiesen. Die Dekra schreibt das anders: Das Ergebnis der Haaranalyse spräche nicht für eine BtM Abstinenz. Fein, wehrte Gutachter. Aber das Ergebnis spricht auch nicht für einen Konsum. Weder das eine noch das andere ist wahrscheinlicher.

Und was macht man in dieser Situation? Klar: Der Betroffene trägt das Risiko! So regeln es die Beurteilungskriterien. Und so liest man von der Dekra zur Belehrung:

Messerscharfe Analyse einer forensisch toxikologischen Analyse, die keine klare Antwort auf die Frage gibt, ob nun ein Konsum vorlag oder nicht. Der Konsum könne also nicht ausgeschlossen werden. Helle Köpfchen da bei der Dekra. 

Nur: Das Problem mit falsch positiven Haarproben in Sachen Kokain und dessen Hauptmetabolit Benzoylecgonin ist ein Dauerbrenner. Und das wissen die Gutachterstellen (oder -falls es noch schlimmer ist, als ich dachte: sollten es wissen). 

Das ist kein Einzelfall, sondern kommt dauernd vor. Warum? Weil Koks an jeder Straßenecke zu kaufen ist und man nicht weiß, welcher Eigentümer der Hände, die man gerade geschüttelt hat, sich vorher paar Lines gezogen hat. In zB Bremen stehen vom HBF bis ins Steintorviertel je nach Wochentag, Wetter und Polizeipräsenz zwischen 20 und 50 Koksdealer rum. Und mit Sicherheit nicht, weil die den ganzen Tag nichts verkaufen.

Wenn man also eine Analysemethode hat, die oft Ergebnisse hervorbringt, die man nicht klar interpretieren kann, dann ist die Lösung wohl kaum, den Kunden im Vorfeld dieser Analyse auf dieses Risiko nicht dezidiert schriftlich hinzuweisen.  

Nur der Verzicht auf die Haaranalytik wird dem Umstand gerecht, dass diese keine klaren Ergebnisse liefert. Darüber muss man die Betroffenen aufklären und ins Urin Screening stecken. Ist viel weniger anfällig für falsch positive Ergebnisse.

Was macht man stattdessen: Klärt den Kunden nicht auf (hier weder durch Gutachterstelle noch durch Anwalt) und lässt in ins offene Messer der nicht aussagekräftigen Analytik laufen und rechnet dieses Risiko zu seiner Sphäre unter Verweis darauf, dass das ja in den Beurteilungskriterien stünde. 

Und da das dort geschriebene Wort den Geboten Gottes gleich unantastbar sein soll, besteht wohl auch kein Anlass hinsichtlich einer Aufklärung des Kunden über mögliche Risiken der von der Gutachterstelle durchgeführten Analytik. Das braucht es nicht, wenn man sich auf die heilige Schrift berufen kann.

So kriegt der Kunde -der Sünder- sein Gutachten. Negativ. Ziemlich negativ. Ein Ergebnis der Melange anwaltlicher und gutachterlicher Fehlberatungen. Nun steht er dumm da, der Fehlberatene! Job, Haus, Frau, Familienplanung - alles weg? Ja. Aber ist ok, steht doch in den Beurteilungskriterien!

Halb so wild, da Glück im Unglück denkt sich der interessierte Anwalt: Die Fragestellung war ja falsch! Und wenn die falsch ist, muss das Gutachten nicht vorgelegt werden. Ziemlich sichere Nummer vor den Verwaltungsgerichten, da glasklar. 

Man teilt den Fahrerlaubnisbehörde das im Anhörungsverfahren mit. Die nimmt die MPU Anordnung dann zurück und dann "alles zurück auf Start". Und wenn die Behörde nicht will, lässt man das Gericht den Job machen (Klage und Eilverfahren: Eine Entziehung der Fahrerlaubnis, die auf der Nichtvorlage einer rechtswidrig angeordneten MPU beruht, ist rechtswidrig und wird aufgehoben). 

Nun meldet sich die Fahrerlaubnisbehörde kurz nach Ablauf der Vorlagefrist für das Gutachten und will wissen, was jetzt mit dem Gutachten ist und das bald Feierabend ist mit Fahrerlaubnis (Anhörungsverfahren nach § 28 VwVfG):

Der perfekte Zeitpunkt, der Fahrerlaubnis zu verstehen zu geben, dass die Anordnung rechtswidrig war.

Also: Da liegt der Ball auf dem Elfmeterpunkt, der Torwart ist auf Klo, fast unmöglich, den Treffer nicht zu erzielen und die Entziehung der Fahrerlaubnis zu versenken. 

Der Schütze kennt allerdings weder das Spielfeld, noch sieht er Ball und leeres Tor und ahnt auch nicht, dass er der Schütze ist. Und so kommt es, wie es kommen muss:

Nach dem der Anwalt nicht zum Elfer angetreten war, hätt die Pille noch genau für 1 Monat auf dem Elfmeterpunkt gelegen. Falls vielleicht ein anderer Schütze sein Glück versuchen will. Solange läuft die Widerspruchsfrist...

Aber auf derlei Nervenkitzel hatte der Anwalt kein Interesse und zeigt wenigstens an dieser Stelle Durchsetzungsvermögen:

Rechtsmittelverzicht heißt in diesem Fall: Ja, das Tor steht leer. Ja, ich könnte den Ball reinhauen ohne Probleme. Wenn ich denn von dem Tor und dem Ball wüsste. Welche Sportart war das doch gleich? Irgendwas mit Fahrerlaubnisrecht oder wie hieß das noch?

Wenn ich aber keine Ahnung habe von der 1 Monats Option "Elfer ohne Torwart", dann erkläre ich mal eben in Unkenntnis, welches Geschenk ich da gerade vergeige: "Ich verzichte auf den Elfer, von dem ich nichts weiß." Namens und mit Vollmacht des Mandanten, der von dem Elfer auch nichts weiß.

Warum der Anwalt das macht? Nunja: Weil er sich auf Rechnungslegung spezialisiert zu haben scheint und nicht um profane Fragen der Verhältnismäßigkeit von Entziehungen von Fahrerlaubnissen oder dem Schicksal seiner Mandanten. Also frisch ans Werk abgerechnet gegenüber der Versicherung:

Schade, schade. Trotz Akteneinsicht und wiederholter Verlängerungsanträge gelang es Herrn XY leider nicht, rechtzeitig eine negative MPU beizubringen! Hätte sich ja mal anstrengen können der Mandant! War ja "top" beraten vom "Cannabis Anwalt".

Schnell 951,48 Euro abgerechnet für das Bußgeldverfahren und 550, 42 Euro für das Fahrerlaubnisverfahren gegenüber der Versicherung und aus die Maus.

Sein Mandant verlor infolge des Verlusts der Fahrerlaubnis:

  • Seine Arbeit (brauchte dafür den Führerschein), dotiert mit 50.000 Euro im Jahr
  • Sein Haus, da er den Abtrag nicht mehr zahlen konnte
  • Seine Frau und mit ihr die eigentlich beschlossene Familienplanung
  • Den guten Glauben

Irgendwann stand er dann hier ziemlich zerzaust auf der Matte. Nun wird der Regress gegen den alten Anwalt zu prüfen sein, der als alter Elfer Spezi folgendes wünschte:

Merke wohl:

Den wünsche ich auch. Und ich wünsche, dass dieser "Cannabis Anwalt" keine fahrerlaubnisrechtlichen Verfahren mehr übernimmt, bevor er nicht weiß, wie das Spielfeld aussieht, wo die Tore stehen und wo die Elfmeterpunkte sind. Ein bißchen Schusstechnik und taktisches und auch menschliches Gespür sollen auch hilfreich sein. Vor dem Schlafengehen und nach dem Aufstehen 20 x Aufsagen: "Grundrechte, Existenzen, Grundrechte, Existenzen, Grundrechte, Existenzen".

Abseits braucht man ihm nicht zu erklären, da hat er seinen Mandanten ganz instinktiv reingestellt. Ins tiefe soziale Abseits. In den finanziellen und familiären Vollcrash. "Wünsche viel Erfolg".  Ja man, Du mich auch.

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Abschließend ist zu sagen:

Die Dekra ist sich keiner Schuld bewusst. Auf etwaige Mägelrügen wird -Sachbearbeiter im Urlaub oder allgemeines Desinteresse an zeitnahen Antworten- bestenfalls verzögert und nur unter Androhung strafrechtlicher Weiterungen reagiert. 

Die Fahrerlaubnisbehörde hatte zwischendurch eine neue MPU angeordnet. Die Fragestellung war die gleiche. Natürlich.

Die Sachbearbeiterin der Fahrerlaubnisbehörde hatte ich am Telefon - eine sehr sympathische Person. In der Behörde ist die Soll Stärke an Sachbearbeitern = 5. Es gibt wegen Fachkräftemangel nur noch die eine Sachbearbeiterin, die alles allein regeln muss  - verständlich, dass da mal was nicht so passt. 

Und dass da mal öfter mal was nicht passt, ist eigentlich doch eine gute Situation für Anwälte...jedenfalls solche mit rudimentären Kenntnissen des Fahrerlaubnisrechts und der richtigen Handhabe des Verhältnismäßigkeitsprinzips. Basics in Sachen Cannabis.

Der Mandant nimmt jetzt neuen Anlauf für die MPU in 2 - 3 Monaten, denn die bestandene MPU ist erforderlich als Nachweis, dass die Pflichtverletzung (=Fehlberatung) seines "Cannabis Anwalts" auch kausal für die Entziehung der Fahrerlaubnis und seinem finanziellen Schaden war. 

Eine starke Teamleistung von Dekra, "Cannabis Anwalt" und der Fahrerlaubnisbehörde.

Schöne Grüße nach Berlin und Magdeburg von dieser Stelle.

Foto(s): Autor

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