Mündliche Abmahnung zur Vorbereitung einer Kündigung?

  • 3 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Was der Arbeitgeber in die Abmahnung schreibt, kann er dem Arbeitnehmer auch mündlich vorhalten. In der Arbeitswelt kommt das häufiger vor, als man denkt, vor allem wenn der Chef Dampf ablässt und seinem Mitarbeiter im Zorn mit dem Rauswurf droht. Kann eine mündliche Abmahnung Basis für eine Kündigung sein? Wie reagiert man als Arbeitnehmer hierauf am besten? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck.

Zunächst: Verletzt der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten, kann man ihm dafür grundsätzlich nicht einfach so kündigen. Jedenfalls nicht, wenn der Arbeitnehmer den Verstoß zum ersten Mal begeht. Das Arbeitsrecht gibt vor, dass er mindestens eine zweite Chance verdient hat.

Deshalb: Eine Kündigung ist arbeitsrechtlich regelmäßig nur dann erlaubt, wenn der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter klar macht, dass er sein Fehlverhalten nicht toleriert und beim nächsten Mal kündigen wird – juristisch nennt man das: Abmahnung. Nur wenn die Abmahnung den arbeitsrechtlichen Vorgaben genügt, darf der Arbeitgeber bei einem erneuten Verstoß regelmäßig verhaltensbedingt kündigen.

Darf der Arbeitgeber mündlich abmahnen?

Ganz klar: Eine mündliche Abmahnung taugt nicht zur Vorbereitung einer verhaltensbedingten Kündigung. Denn: Der Arbeitgeber muss in einem späteren Kündigungsschutzprozess in der Lage sein, genau wiederzugeben, welche Pflichtverletzung er gerügt hat und wie er die Kündigungsandrohung formuliert hat. Das geht regelmäßig nur mit einer schriftlichen Abmahnung, in der er alle notwendigen Angaben gerichtsfest dokumentiert.

Solche Angaben entscheiden oft den Ausgang eines Kündigungsschutzverfahrens. Eine schriftliche Abmahnung ist schon schwer genug: Die Arbeitsgerichte achten sehr genau darauf, dass man den Sachverhalt und die Pflichtverletzung dort präzise wiedergibt.

Sich an die Worte einer mündlichen Abmahnung vor Gericht erinnern zu können, womöglich Jahre später, ist so gut wie unmöglich. Selbst wenn der Arbeitgeber eine astreine Abmahnung mündlich kommuniziert hat: Er wird den Wortlaut später kaum eins zu eins wiederholen können, geschweige denn ein Zeuge. Jedenfalls habe ich das in 22 Jahren Berufserfahrung als Anwalt für Arbeitsrecht nicht erlebt.

Wie reagiert man als Arbeitnehmer am besten auf eine mündliche Abmahnung?

Mahnt Ihr Chef Sie mündlich ab, wollte er seinem Ärger wahrscheinlich nur Luft machen. Mein regelmäßiger Rat an Arbeitnehmer: Bleiben Sie ruhig, gehen Sie dagegen nicht vor. Nach der mündlichen Abmahnung geht’s meist entspannt(er) weiter. Nur wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Arbeitgeber Sie wirklich loswerden will, und wenn Mobbing und Bossing im Spiel ist, sollten Sie reagieren und sich von einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht Hilfe holen.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. Kostenlos und unverbindlich beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe während einer telefonischen Ersteinschätzung.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit vielen Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen.

Weiterführende Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag

Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage aus Arbeitnehmersicht: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de. Alles zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag, einschließlich Musterklage, Musterschreiben, Mustervereinbarung, sowie Arbeitnehmertipps: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Vorladung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK), Depression am Arbeitsplatz, Überlastungsanzeige, Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: https://kuendigungen-anwalt.de.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com.

Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema