Veröffentlicht von:

Muss Handballverein Sozialversicherungsbeiträge für Trainer zahlen?

  • 1 Minuten Lesezeit

Ist ein Handballtrainer scheinselbständig? Mit dieser Frage hatte sich das Sozialgericht Heilbronn auseinanderzusetzen. Es vertritt die Auffassung, dass Trainer rechtlich Angestellte des Vereins seien (SG Heilbronn, Urteil vom 27. September 2016 AZ: S 11 R 3919/13).

Sachverhalt

Ein Handballverein hatte zwei Trainer beschäftigt. Die Trainer erhielten ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von 3450 Euro. Da die Trainer nicht erfolgreich waren, wurden sie entlassen. Die Parteien einigten sich auf eine Abfindung. Nachdem die Rentenversicherung eine Betriebsprüfung durchführte forderte sie 20.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge zurück. Der Verein klagte gegen die Rückforderung.

Die Entscheidung

Die Klage des Vereins hatte keinen Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts waren beide Trainer abhängig bei dem Verein beschäftigt gewesen. Der Verein müsse daher zu Recht Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das Gericht hatte bei seiner Urteilfindung folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Eingliederung in den Vereinsbetrieb und unternehmerisches Risiko
  • Einsatz von eigenem Kapital oder Betriebsmittel
  • Wer stellt die Arbeitsmittel?
  • Vorgabe von Arbeitszeiten?
  • Pauschal vereinbartes Honorar oder bestimmter Erfolg vereinbart?

Insgesamt sah das Gericht eine Weisungsgebundenheit der Trainer und nahm deshalb eine Scheinselbständigkeit an. Insofern muss der Verein die Beiträge nachzahlen.

Was sollten Unternehmen tun?

Unternehmen sollten frühzeitig zum Rechtsanwalt für Sozialrecht. Dieser kann prüfen und beraten, ob Scheinselbständigkeit vorliegt und Lösungswege aufzeigen. Arbeitgeber sollten es nicht soweit kommen lassen, dass sie nach einer Betriebsprüfung böse Überraschungen erleben.

Infos zum Sozialrecht: www.12anwalt.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan Bergmann

Beiträge zum Thema