Muss ich mein Weihnachtsgeld zurück zahlen?

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Kann meine Arbeitgeberin das Weihnachtsgeld zurückverlangen? 🧑🏼‍🎄💸🔙
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Du überlegst dein Unternehmen zu verlassen? Ggf. kommt eine Rückzahlung des Weihnachtsgeldes auf dich zu.
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Ein ausgezahltes Weihnachtsgeld kann durch die Arbeitgeberin aber nur zurückverlangt werden, wenn eine derartige Vereinbarung im eigenen Arbeitsvertrag enthalten ist.
Häufig trifft man hier auf Rückzahlungsklauseln hinsichtlich des Weihnachtsgeldes bei Verlassen des Unternehmens im ersten Quartal. Diese Klauseln sind dann wirksam, wenn sie die Rückzahlungsmodalitäten konkret beschreiben und gewisse Voraussetzungen erfüllen. So kann eine Rückzahlungsverpflichtung bei Werten unter 100 EUR nicht wirksam vereinbart werden. Abhängig von der tatsächlichen Höhe des Weihnachtsgeldes und dem Verhältnis zum Monatsgehalt lassen sich unterschiedlich kurze bzw. lange Zeiträume rechtfertigen, in denen eine Kündigung eine Rückzahlungspflicht begründen würde. Auch diese Zeiträume sind in der Klausel aufzuführen, damit sie wirksam sind.
Der Arbeitgeber kann daher nicht „einfach so“ das Weihnachtsgeld zurückverlangen, vielmehr ist eine wirksame vertragliche Abrede erforderlich.
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Bei einer betriebsbedingten Kündigung durch die Arbeitgeberin kann das Weihnachtsgeld nicht zurückverlangt werden.
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#lawhack: Viele Klauseln zur Rückzahlung von Weihnachtsgeld sind unwirksam. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn man den Arbeitsvertrag unterschrieben hat. Eine (anwaltliche) Prüfung lohnt sich allemal.

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Rechtsanwältin Norina Köslich, Kornstraße 26, 28201 Bremen

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Foto(s): köslich

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