Nachtclub versinkt bei Silvesterparty im Fluss- Schadensersatz

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Bei größeren Volksfesten und bekannten Flusspartys in Belgrad sind individuelle Schadensereignisse leider nicht ausgeschlossen. Allein in diesem Jahr waren in der Silvesternacht mehrere hunderte Touristen bei dem Zusammenbruch eines der bekanntesten Partyflöße betroffen. Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung über die Schadensersatzvoraussetzungen und Beweisanforderungen nach dem serbischen Recht. Wir helfen Ihnen gerne die Höhe Ihrer Schadensersatzansprüche realistisch einzuschätzen und vertreten Sie gerne bei der Geltendmachung Ihrer Forderungen.

Die Besonderheit des serbischen Rechts besteht u.a. darin, dass es die erlittenen Ängste und Schrecken - etwa in Folge eines Tumults - als ersatzfähigen Schaden anerkennt. Wir prüfen für Sie gerne, ob Sie ein Anspruch auf die Erstattung von Eintrittskosten haben. Daneben beraten wir Sie, inwiefern Sie einen Anspruch auf den Ersatz von Sachschäden (abhandengekommene Kleidungs- und Wertgegenstände), Reiseumbuchungskosten und erlittene gesundheitliche Schäden geltend machen können. 

Es gilt grundsätzlich: Schadensersatz ist der Ausgleich eines Schadens. Entsteht Ihnen durch eine andere Person ein Nachteil, ist diese Person verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Ziel der Entschädigung ist, den ursprünglichen Zustand vor dem schädigenden Ereignis wiederherzustellen bzw. wiedergutzumachen. Hat jemand einen Schaden verursacht, muss diese Person oder die Versicherung dieser Person dafür aufkommen. 


Weitere Informationen:

Sylvesterparty: Disco auf Stelzen sinkt in Belgrader Fluss (Video) | STERN.de

Belgrad: Nachtclub versinkt bei Silvesterparty im Fluss – Gäste fliehen in Panik (rtl.de)

Foto(s): @LjubomirŽarković


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