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Nebenkosten: Die Abrechnungstricks der Großvermieter

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Nebenkostenabrechnungen mag eigentlich niemand. Vermieter mögen sie nicht, weil es zum einen sehr aufwändig ist, eine formell und inhaltlich richtige Abrechnung zu erstellen – und zum anderen sehr teuer, wenn man aufgrund von Fehlern auf seinen Ansprüchen sitzen bleibt. Mieter mögen sie ebenfalls nicht, weil oft ein größerer Betrag gezahlt werden soll. Außerdem sind die aufgelisteten Beträge und Berechnungen umständlich und nur schwer nachvollziehbar. Viele Mieter sind damit überfordert und akzeptieren lieber zähneknirschend die immer weiter steigenden Nebenkostenforderungen, anstatt sie überprüfen zu lassen.

Viele Abrechnungen werden aus Faulheit oder Angst vor der komplizierten Materie nicht überprüft

Diese „Faulheit“ machen sich viele Vermieter zu nutze. Zwar sind nicht selten auch viele Vermieter schlicht und ergreifend überfordert, wenn sie Nebenkostenabrechnungen erstellen und sich das Geld für professionelle Beratung sparen. Aber es gibt auch erfahrene Vermieter, die gerne mal Kosten auf ihre Mieter umlegen, die nach den gesetzlichen Vorschriften überhaupt nicht umlagefähig sind. Da wird dann drauf spekuliert, dass diese unerlaubten Abrechnungspunkte in dem ganzen „Zahlensalat“ nicht auffallen.

Großvermieter haben da noch ganz andere Möglichkeiten. Firmen wie Vonovia, Deutsche Wohnen, LEG Immobilien, Grand City oder TAG Immobilien gehören zwar bundesweit „nur“ ca. 5 % der vermieteten Wohnungen – sie sind aber teilweise regional so stark vertreten, dass sie Dienstleistungen rund um die von Ihnen vermieteten Wohnungen selbst durchführen können.

Vermieter beauftragen externe Firmen für Dienstleistungen rund um die Wohnungen

Im Normalfall „kauft“ ein Vermieter solche Dienstleistungen ein. Beispielsweise Gartenpflege, Treppenhausreinigung, Schneeräumen oder sonstige Hausmeisterdienste. Soweit diese Kosten umlagefähig sind, wälzt der Vermieter diese Ausgaben auf seine Mieter um. Dabei wird der Vermieter auch im Blick haben, dass er diese Dienstleistungen günstig einkauft – denn er hat ja nichts davon, einen besonders teuren Hausmeisterservice zu engagieren.

Ist ein Vermieter aber groß genug, dann muss er keine Dienstleistungen von außerhalb einkaufen. Er kann sie selbst durchführen oder aber – so, wie es beispielsweise die Vonovia SE macht – er gründet einfach Tochterfirmen und kauft die Dienstleistungen, die in und an seinen Gebäuden erbracht werden, dort.

Unachtsame Vermieter bezahlen überhöhte Preise – Großvermieter verdienen daran mit 

Diese Konstellation kann für Mieter problematisch werden. Ist es einem „herkömmlichen“ Vermieter schlimmstenfalls egal, wenn er die Treppenhausreinigung oder das Schneeräumen einen überteuerten Preis bezahlt, könnte ein Großvermieter wegen seiner wirtschaftlichen Verflechtung ein Interesse daran haben, möglichst viel Geld für diese Leistungen zu bezahlen – denn über die Nebenkostenabrechnung bekommt er das Geld schließlich von seinen Mietern zurück. Eine "WIN-WIN-Situation" für den Vermieter und seine Tochterfirmen. Nur der Mieter schaut unter Umständen in die Röhre.

Anwaltstipp: Schauen Sie sich die Nebenkostenabrechnung ganz genau an. Das ist für jeden Mieter ein guter Rat. Und wenn Unstimmigkeiten auffallen, sollten Sie nicht zögern, die Abrechnung professionell prüfen zu lassen. Für Mieter von sehr großen Vermietern gilt zusätzlich, dass sich ein Blick auf die Verursacher der Nebenkosten lohnt. Fallen besonders große Kostensteigerungen auf oder Rechnungspositionen, die kaum noch mit dem gesunden Menschenverstand nachvollzogen werden können, dann lohnt sich eine genauere Prüfung wahrscheinlich. Auch ein Gespräch über den Gartenzaun kann nützlich sein, um zu erfahren, was in der Nachbarschaft für vergleichbare Leistungen gezahlt wird.

Denn auch, wenn der Vermieter einen relativ weiten Spielraum hat, wen er mit den Aufgaben rund um eine Mietwohnung betrauen will – er muss sich trotzdem an das Wirtschaftlichkeitsgebot halten und darf keine überhöhten Kosten auf den Mieter umwälzen, wenn es hierfür keine nachvollziehbaren Argumente gibt.

Möchten Sie Ihre Nebenkostenabrechnung überprüfen lassen, stehen Ihnen die Kanzlei Alsterland und Rechtsanwalt Jörn Blank gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unverbindlich, um die Kosten für die Überprüfung der Nebenkostenabrechnung zu klären. Rufen Sie einfach an oder melden sich per E-Mail. 



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