Negativbescheinigung Bosnien und Herzegowina

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Wie wird nachgewiesen, dass eine Person (nicht) im Besitz der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit ist?

Die Staatsangehörigkeitsregister werden bei den Gemeinden des Geburtsortes geführt. Diese stellen auf Antrag Auszüge aus dem Staatsangehörigkeitsregister aus, in denen positiv oder negativ bescheinigt wird, ob eine Person im Besitz der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit ist.

Wurde eine Person nicht in Bosnien und Herzegowina geboren, jedoch die Geburt in Bosnien und Herzegowina am Geburts- oder Wohnort eines Elternteils nachregistriert, so wird die Person in das Staatsangehörigkeitsregister dieser Gemeinde eingetragen und diese stellt die entsprechenden Auszüge aus.

Die Ausstellung einer Negativbescheinigung durch die genannten Ministerien ist nicht möglich, da es kein zentrales Staatsangehörigkeitsregister gibt.

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Frage: Ich bin in Deutschland geboren und besitze weder einen bosnisch-herzegowinischen Reisepass noch einen bosnisch-herzegowinischen Personalausweis. Ich bin auch nicht im Staatsbürgerregister von Bosnien und Herzegowina eingetragen. Die deutsche Ausländerbehörde teilt mir aber mit, dass ich die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit, die ich besitze, da meine Eltern bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige sind, aufzugeben habe.

Anwalt Prnjavorac antwortet: Ja, wenn Ihre Eltern (ein oder beide Elternteile) zum Zeitpunkt Ihrer Geburt die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit besaßen. Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz von Bosnien und Herzegowina erwirbt das Kind, dessen beide Elternteile im Zeitpunkt der Geburt des Kindes bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige waren, die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durch Abstammung, unabhängig vom Geburtsort des Kindes. Der Art. 37 des Gesetzes sieht ferner vor, dass alle Personen, die unmittelbar vor Inkrafttreten der Verfassung von Bosnien und Herzegowina die Staatsangehörigkeit der Republik Bosnien und Herzegowina besaßen, einschließlich aller Personen, die bis zum 6. April 1992 Staatsangehörige der Republik Bosnien und Herzegowina waren, die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit besitzen. In Anbetracht der vorstehenden Angaben werden Sie als bosnisch-herzegowinische/r Staatsangehörige/r nach Abstammung von Eltern betrachtet und sind im Geburten- und Staatsbürgerregister nachträglich einzutragen, und zwar im Ort, in dem Ihre Eltern in Bosnien und Herzegowina geführt werden.

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Bosnien und Herzegowina

https://advokat-prnjavorac.com/rechtsanwalt/Entlassung-Staatsangehorigkeit-Bosnien-Herzegowina.html



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