Neue Allgemeinverfügung der BaFin bezüglich CFDs (Contracts for Difference)

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Die BaFin verbietet bestimmte CFD, weil diese für Anleger zu riskant sind. So verlieren gemäß der Allgemeinverfügung in Europa rund 80 % der Anleger ihr Geld beim Zocken mit CFD. Die Entscheidung der BaFin gibt Hoffnung die Gerichte von der Notwendigkeit umfangreicher Aufklärungspflichten der Anbieter überzeugen zu können. 

Verbot von CFD!

Die BaFin hat am 23.07.2019 in einer neuen Allgemeinverfügung ein Verbot der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufes von CFDs angeordnet. Dieses Verbot gilt aber nicht für die CFDs, die alle nachfolgend dargestellte Bedingungen kumulativ erfüllen.

a) Initial-Margin-Schutz

Je nachdem, welcher Basiswert ausgewählt wird, gibt es bestimmte in der Allgemeinverfügung genannte Prozentsätze, die als Initial-Margin nicht unterschritten werden dürfen.

b) Margin-Glattstellungsschutz

Hierunter versteht man die Zwangsschließung zu den günstigsten Bedingungen, wenn die Summe des Geldes auf dem Handelskonto und der unrealisierten Nettogewinne der offenen Kontrakte weniger als die Hälfte der Summe des Initial-Margin-Schutzes für alle offenen Kontrakte beträgt.

c) Negativsaldoschutz

Hierunter wird die Obergrenze der Gesamthaftung des Anlegers für ein Konto bei einem Anbieter nebst der entsprechenden Gelder begrenzt auf die auf dem Handelskonto vorhandenen Gelder verstanden (Nachschusspflichtverbot).

d) Verbot von Bonuszahlungen

Kunden dürfen im Zusammenhang mit dem Vertrieb oder Verkauf der CFD mit Ausnahme der realisierten Gewinne keine Zahlungen zugesagt werden.

e) Risikowarnungen

Die Anbieter dürfen sich weder direkt oder indirekt zur Vermarktung, zum Vertrieb oder zum Verkauf an Kleinanleger wenden, wenn sie nicht die in der Allgemeinverfügung genannten Risikohinweise verwenden.

Achtung Totalschaden! Deshalb sind CFD besonders gefährlich:

Die BaFin führt in ihrer Begründung aus, dass die Vertriebsmodelle für CFDs mit bestimmten Interessenkonflikten der Anbieter verbunden sind. Erhöht werde dieses Risiko dadurch, dass die Anbieter kontinuierlich einen Zustrom an Neukunden gewinnen müssen.

Sollten die Anbieter als Gegenpartei des Anlegers keine Absicherungsgeschäfte durchgeführt haben, so stünden ihre Interessen im direkten Gegensatz zu den Interessen der Anleger. Gerade bei den letztgenannten Anbietern bestehe daher ein höheres Risiko und ein stärkerer Anreiz, die Referenzpreise zu manipulieren, intransparente Preise zu verwenden oder Praktiken einzusetzen wie die Stornierung von rentablen Geschäften der Anleger aus „fadenscheinigen Gründen“.

Anbieter könnten ferner asymmetrische Kursabweichungen dazu benutzen, sich Gewinne oder den Anlegern Verluste zuzuschreiben. Sollten Anbieter die Zeit zwischen Angebot und Ausführung verzögern, ließe sich dieses noch weitergehend ausnutzen. Andere Aufsichtsbehörden hätten beobachtet, dass Anbieter einen uneinheitlichen oder asymmetrischen Aufschlag auf den Spread zwischen „An- und Verkaufskurs“ vornehmen und dadurch einen zusätzlichen Gewinn erzielen. Dieser Gewinn bietet Anreiz, eine anlegerbenachteiligende Vermarktungsstrategie anzuwenden.

Hände weg von CFD!

Die neue Regulierung von CFD ist ein notwendiger, aber wahrscheinlich nicht ausreichender Schritt, Anleger davor zu bewahren, ihre Ersparnisse zu verspielen und einen Totalverlust zu erleiden. Nützlich können die Aussagen der BaFin aber sein, die Vertragspflichten der Anbieter insbesondere vor Gericht zu bestimmen und bei Verstößen Schadensersatz durchzusetzen.

Einen Link zur Allgemeinverfügung finden Sie auf unserer Homepage.



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