Neue Möglichkeit für Schwerbehinderte, die Unwirksamkeit einer Kündigung geltend zu machen

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Seit dem 01.01.2017 ist aufgrund einer Gesetzesänderung die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen unwirksam, wenn der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung die bei ihm eingerichtete Schwerbehindertenvertretung nicht ordnungsgemäß beteiligt hat (§ 95 Abs. 2 SGB IX).

Die Pflicht zur Anhörung der Schwerbehindertenvertretung besteht sowohl bei fristgerechten als auch bei fristlosen Kündigungen. Die Anhörung hat nicht nur bei Beendigungskündigungen, sondern auch bei Änderungskündigungen zu erfolgen.

Das Gesetz fordert eine „umfassende“ Anhörung. Die inhaltlichen Anforderungen dürften deshalb so hoch sein wie bei einer Anhörung eines Betriebsrats gemäß § 102 BetrVG.

Mangels einer gesetzlichen Regelung zur Anhörungsfrist dürften dieselben Fristen gelten wie bei einer Betriebsratsanhörung. Bei einer fristlosen Kündigung gilt somit eine Anhörungsfrist von drei Tagen, bei einer fristgerechten Kündigung von einer Woche.

Nach der Anhörung der Schwerbehindertenvertretung ist noch ein weiterer Schritt zu beachten: Im Anschluss an die Anhörungsfrist hat der Arbeitgeber der Schwerbehindertenvertretung Auskunft zu erteilen, welche endgültige Entscheidung er getroffen hat. Der Arbeitgeber muss vor Ausspruch der Kündigung ausdrücklich mitteilen, dass er nach Durchführung der Anhörung nun tatsächlich kündigen wird.

Tipp

Schwerbehinderte, die eine Kündigung erhalten und in deren Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung eingerichtet ist, sollten im Rahmen einer Kündigungsschutzklage auf jeden Fall eine ordnungsgemäße Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung mit Nichtwissen bestreiten und haben so eine weitere Möglichkeit, erfolgreich gegen eine Kündigung vorzugehen und deren Unwirksamkeit zu begründen bzw. im „Abfindungspoker“ eine höhere Abfindung zu erzielen. Lassen Sie sich dazu von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten und unterstützen.

Dr. Ralf Baur

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Anwaltskanzlei Gaßmann & Seidel, Stuttgart


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