Neue Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vom 09.09.2020

  • 1 Minuten Lesezeit

Für die Herbstferien bleibt es weiter spannend.

Die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in alle nicht EU-Länder (ebenso Spanien, Kroatien, sowie weiteren Risikogebiete) wird vorerst bis Ende September 2020 verlängert.

Danach soll die weltweite Reisewarnung aufgehoben werden. Für einzelne Länder wird es danach evtl. weitere Reisewarnungen geben.

Was heißt das für meine gebuchte Reise?

1. Für Reisen bis zum 30.09.2020 besteht nach wie vor ein kostenfreies Rücktrittsrecht.

Gemäß § 651h III BGB besteht für die Reisenden ein kostenfreies Rücktrittsrecht bei Vorliegen von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen (COVID-19). Hierbei ist eine Prognoseentscheidung erforderlich, welche in der Regel 4 Wochen vor Reiseantritt zu stellen ist. Eine bereits 25%-ige Wahrscheinlichkeit der Beeinträchtigung ist hier bereits ausreichend (vgl. Hurrikan-Entscheidung des BGH 15.10.2002, X ZR 147/01).

2. Für Reisen ab dem 01.10.2020 bleibt es nach wie vor spannend. Um hier ganz sicher zu gehen, sollte die weitere Reisewarnung abgewartet werden. Wir erwarten diese spätestens Ende September 2020.

Für Reisen in die obigen Länder Anfang Oktober 2020 dürfte sogar jetzt schon die erforderliche Prognoseentscheidung für das kostenfreie Rücktrittsrecht bestehen.

 3. Für bereits erklärte Stornierungen für Reisen zwischen dem 15.06.2020 und dem 30.09.2020 dürfte ebenfalls für die oben erwähnten Länder ein kostenfreies Rücktrittsrecht bestehen; auch wenn hier die Reisewarnungen zeitweilig aufgehoben wurden.

Sollten Sie hierzu noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns unter: www.flug-reise-recht.eu/anwalt  


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sven von Below

Beiträge zum Thema