Neuer Dieselskandal wegen Mercedes-E-Klasse 350 Blue TEC, KBA droht mit Stilllegung

  • 2 Minuten Lesezeit

Mercedes-E-Klasse 350 Blue TEC mit Euro 6-Motor (OM642) betroffen!

Nach einem aktuellen Pressebericht des Handelsblattes vom 15.09.2023 sowie einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) droht das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Mercedes mit der Stilllegung Tausender Diesel-Pkw wegen Abgasmanipulation.  Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) veröffentlichte das Schreiben am Freitag, zuvor hatten der Spiegel und der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.

Nach dem Bayrischen Rundfunk konkretisiert das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in dem Schreiben an Mercedes die aufgedeckten neuen drei Abschalteinrichtungen, die sie bei Untersuchungen der Motorsteuerungssoftware an einem Mercedes-E-Klasse 350 Blue TEC mit Euro 6-Motor (OM642) nachweisen konnte.

Eine seitens des KBA gesetzte Frist endet hierzu bald. 

Das KBA bewertet nämlich in der bislang geheim gehaltenen Anordnung die Abschalteinrichtungen in Mercedes-Fahrzeugen als „unzulässig und fordert deren Entfernug und droht sogar mit einer „Betriebsuntersagung nach § 5 FZV“  also tatsächlich mit der Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge.

Die Motoren der fraglichen Reihe OM 642 waren bereits in der Vergangenheit Gegenstand von Untersuchungen der Behörde. Bei weiteren Untersuchungen seien aber weitere Softwarestrategien als "kritische bzw. unzulässige Abschalteinrichtungen" bewertet worden. Deren Funktion listet die Behörde im weiteren Schreiben detailliert auf.

Neue Klagewelle gegen Mercedes!

Nach Einschätzung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Eser, der mit seiner Kanzlei ESER LAW, seit 2016 bereits hunderte Autokäufer im Diesel-Abgasskandal, vor allem gegenüber Mercedes, VW, AUDI und Fiat, bundesweit anwaltlich vertreten hat, wird nun  eine weitere Klagewelle auf Mercedes zurollen.

Neue EuGH und BGH-Rechtsprechung hilft!

Dies vor allem vor dem Hintergrund der vor kurzem ergangenen Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. März 2023 und der Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 08.05.2023.

Vereinfacht gesagt hat der EuGH entschieden, dass bei der Existenz einer unzulässigen Abschalteinrichtung, der klagende Autokäufer nicht mehr Schädigungsvorsatz den Autobauern nachweisen muss. Es reicht schon eine einfache Fahrlässigkeit.

Dies bedeutet, dass wer ein Auto mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung gekauft hat, nun realtiv unproblematisch Schadenersatz einfordern kann.

Verjährungsfrist dringend beachten!

Insoweit sollte aber noch dieses Jahr ein spezialisierter Anwalt beauftragt werden, da möglicherweise Ansprüche schon zum Jahresende 2023 zu verjähren drohen, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmaktrecht Eser.

Der Abgasskandal hat nicht zuletzt zu hohen Wertverlusten und unvorhersehbaren Folgeschäden von illegal manipulierten Fahrzeugen geführt. Unter anderem deshalb können betroffene Verbraucher Schadensersatzansprüche in der Sache geltend machen.

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Foto(s): doruk-bayram-gs3duh5iqkw-unsplash


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