Proven Oil Canada – Schreiben von Anlegeranwälten in Sachen POC Natural Gas 1

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Die POC Management GmbH wird nicht müde, vor Anlegeranwälten zu warnen. In ihrer jüngst an sämtliche Anleger versandten Mail wiesen die Geschäftsführer Herr Edmund Klockartz und Herr Klaus Christochowitz wie üblich darauf hin, dass bisherige Klagen von Anlegern wegen Fehlerhaftigkeit der Prospekte der POC-Fonds letztlich vom Bundesgerichtshof abgewiesen wurden. Nunmehr reagierten sie auf ein jüngstes Werbeschreiben von Rechtsanwälten, welche die Anleger des Fonds POC Natural Gas 1 unter Hinweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München angeschrieben haben sollen. 

Herr Klockartz und Herr Christochowitz betonen zwar, dass die Anwälte möglicherweise gegen das Datenschutzgesetz verstoßen hätten, Anwälte ja nur Geld verdienen wollten und das Urteil darüber hinaus einen Fonds des Emissionshauses Hannover Leasing betreffe und nicht einen POC-Fonds. 

Dazu kann man nur anmerken: Das mag möglicherweise alles zutreffend sein. Man wird aber nicht vergessen dürfen, dass viele Anlegerklagen in der Vergangenheit auch erfolgreich waren und die Rechtsprechung die Finanzbranche in den letzten Jahrzehnten auch in ihre Schranken gewiesen hat. Das Ergebnis ist eine in Teilen gefestigte und auch verbraucherfreundliche Rechtsprechung in Kapitalanlagesachen. Das ist letztlich der Erfolg von mutigen Anlegern und ihren Rechtsanwälten. 

Tatsächlich dürfte die in dem Schreiben genannte Entscheidung des OLG München – ganz unabhängig von den POC-Fonds – sogar auch noch eine Vielzahl von anderen Fonds betreffen und viele Anleger könnten nunmehr durchaus eine realistische Chance haben könnten, ihr schon verlorenes Geld im Rahmen der Geltendmachung von Schadensersatz zurückzuerlangen. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung mehr als erfreulich und dürfte vielen Geschädigten zu Recht Mut machen. Man wird bedenken müssen, dass es sich letztlich nicht um eine Werbemasche vermeintlich windiger Rechtsanwälte handelt, sondern um eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, welche der Finanzbranche ganz erhebliches Unbehagen bereiten dürfte.

Aber abgesehen von der Fehlerhaftigkeit des Prospekts sollten Anleger ohnehin Schadensersatzansprüche gegen den Vertrieb anwaltlich prüfen lassen. Gerade bei geschlossenen Fonds bestehen nach unserer Erfahrung nur allzu oft durchsetzbare Schadensersatzansprüche. Allzu lange warten sollten betroffene Anleger jedoch nicht. Die Verjährungsfragen in Kapitalanlagesachen sind zuweilen komplex. Hier schafft eine Beratung durch in der Materie erfahrene Rechtsanwälte schnell Klarheit und ist auch nicht mit hohen Kosten verbunden. 

Schwarz | Mertsch Rechtsanwälte beraten Sie gerne.


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