Neues Nachweisgesetz seit dem 1. August 2022 – Arbeitgeber aufgepasst!

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Das Nachweisgesetz (NachwG) regelt den Mindestinhalt von Arbeitsverträgen. Es sind die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich zu fixieren. Dies dient dem Schutz der Arbeitnehmer und erleichtert die Beweisführung im Falle von Streitigkeiten.

Am 23.06.2022 wurde durch den Bundestag eine Neufassung des NachwG beschlossen. Die Neufassung dient der Umsetzung der EU Richtlinie 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union ("Arbeitsbedingungenrichtlinie").

Der § 2 NachwG regelt die Nachweispflichten. Dieser Pflichtenkatalog wurde mit der Gesetzesänderung ergänzt. Arbeitgeber treffen nun weitergehende Informationspflichten. So sind insbesondere nun zusätzlich über

  • die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts;
  • das Verfahren im Falle einer Kündigung von Arbeitsverhältnissen – mindestens über das Schriftformerfordernis, die Kündigungsfristen und die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage;
  • die Dauer der vereinbarten Arbeitszeit bzw. das Arbeitszeitsystem;
  • das Enddatum des Arbeitsverhältnisses;
  • die Dauer der Probezeit (sofern vereinbart);
  • die Wahl des Arbeitsorts;
  • die Ruhezeiten und Pausenregelungen;
  • die Möglichkeit zur Anordnung von Überstunden und die Voraussetzungen für eine Anordnung

zu informieren.

Die wesentlichen Arbeitsbedingungen sind weiterhin schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Eine elektronische Übermittlung ist nicht ausreichend.

Die geänderten Bestimmungen gelten für alle Arbeitsverträge die zum 01.08.2022 oder später beginnen. Auf Verlangen von Alt-Arbeitnehmern sind diesen ebenfalls schriftlich die ergänzenden Informationen auszuhändigen. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen des NachwG drohen Geldbußen, denn Verstöße stellen nun eine Ordnungswidrigkeit dar.


Es wird daher empfohlen sämtliche Arbeitsvertragsmuster zu prüfen und ggf. anzupassen. Bei der Prüfung oder dem Entwurf von Arbeitsverträgen stehen wir Ihnen zur Seite. Sprechen Sie uns gerne an!


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