Neues vom Elternunterhalt - gestiegene Selbstbehalte

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Eine gute Nachricht für Betroffene, die für ihre Eltern Unterhalt zahlen: Ab Januar 2015 steigen die Selbstbehalte.

Was dies konkret bedeutet, stelle ich an einem einfachen Beispiel dar:

Ein lediger Sohn hat ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 2.100 €. Als Belastungen werden bei ihm anerkannt: Fahrtkosten zur Arbeit 200 €, Altersvorsorge 100 € und Gewerkschaftsbeitrag 30 €.

Zieht man diese Belastungen vom Nettoeinkommen ab, ergibt sich: 2.100 € - 200 € - 100 € - 30 € = 1.770 € (sog. bereinigtes Einkommen).

Bei Berücksichtigung des bisherigen Selbstbehalts von 1.600 € für Alleinstehende ergibt sich, dass das bereinigte Einkommen den Selbstbehalt um 170 € überschreitet. Die Hälfte davon muss als Elternunterhalt bezahlt werden: hier also 85 €.

Anders ab Januar 2015:

Ab Januar 2015 beträgt der Selbstbehalt für Alleinstehende 1.800 €. Dieser Selbstbehalt führt jetzt dazu, dass im obigen Fall kein Elternunterhalt mehr geschuldet ist, denn das bereinigte Nettoeinkommen von 1.770 € ist niedriger als der neue Selbstbehalt.

Dies ist ein einfaches Beispiel. In der Praxis ist die Berechnung weitaus schwieriger und umfangreicher.

Wie bereite ich eine anwaltliche Beratung vor?

Bringen Sie zum Besprechungstermin mindestens folgende Unterlagen mit:

  • Ihre Einkommensnachweise über mindestens die letzten 12 Monate.
  • Eine Aufstellung Ihrer monatlichen Fixkosten.
  • Den eventuellen Schriftverkehr mit der Behörde.

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