Neuregelung der Erbschaftssteuer

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Nachdem die von dem Bundesverfassungsgericht der Politik gesetzte Frist zur Korrektur der nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes unzulässigen Privilegierung von Betriebserben/-erbinnen bereits abgelaufen war, ist im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat – nach offensichtliche zähem Ringen – ein Kompromiss gefunden worden. Damit wird das Bundesverfassungsgericht – zumindest vorläufig – die Sache in der kommenden Woche nicht an sich ziehen müssen.

Ziel des Kompromisses ist nach wie vor eine Vergünstigung, falls ein Unternehmen längere Zeit fortgeführt wird und Arbeitsplätze erhalten bleiben. Grundsätzlich hatte das Bundesverfassungsgericht eine Begünstigung von Firmenerben bejaht, allerdings strengere Vorgaben gefordert.

Die folgenden Änderungen in der Unternehmensbewertung sollen umgesetzt werden:

Das Bundesverfassungsgericht hatte moniert, dass das bisherige Verfahren zur Berechnung des Firmenwertes angesichts der Niedrigzinsen zu unrealistisch hohen Firmenwerten führte.

Im Gegensatz zum ursprünglichen Gesetz (maximal Faktor 12,5) gilt, dass ein Betriebsergebnis eines Unternehmens maximal mit dem Faktor 17,5 multipliziert werden soll.

Bei einer finanziellen Überforderung eines Erben kann eine Stundung nur für bis 7 Jahre (bisher: bis 10 Jahre zinslos) erfolgen. Dabei fallen ab dem zweiten Jahr Zinsen an. Die Möglichkeit der Stundung entfällt bei Übertragung eines Anteils an eine Person, die nicht Erbe ist.

Private Vermögenswerte sollen nicht mehr in das begünstigte Betriebsvermögen übertragen werden können.

Differenzierung der Unternehmen

Bei den sog. Kleinbetrieben (bis zu 5 Mitarbeiter) verbleibt es dabei, dass der Erbe davon befreit wird, den Erhalt der Arbeitsplätze nachzuweisen.

Bei Unternehmen, die eine Größenordnung von 26 Millionen Euro überschreiten, kann der Erbe wählen, ob er die Steuerschuld auch aus seinem privaten Vermögen begleicht. Alternativ kann der Steuererlass abgeschmolzen werden. Der Steuererlass entfällt gänzlich bei Betriebserbschaften ab einem Wert von 90 Millionen Euro komplett.

Dem Kompromiss müssen sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat zustimmen.


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